Wirtschaftswissen für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat – Grundlagen

Wirtschaftliche Grundlagen

Der Jahresabschluss ist eine der wichtigsten Quellen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat – er enthält alle wesentlichen Informationen über die aktuelle Lage des Unternehmens, aber auch Hinweise auf die Zukunft. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat müssen den Jahresabschluss nicht nur lesen und verstehen können, sondern auch kritisch beurteilen können. Nur so ist die Kontrollfunktion im Sinne der Arbeitnehmer kompetent wahrzunehmen.

Die in diesem Kompakt-Seminar vermittelten grundlegenden wirtschaftlichen Kenntnisse ermöglichen es Ihnen, die dem Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zur Verfügung gestellten Informationen besser zu verstehen und auf dieser Grundlage Entscheidungen im Unternehmen oder Konzern im Arbeitnehmerinteresse zu kommentieren oder sogar zu beeinflussen.


Aufbau und Steuerung von Unternehmen – Überblick

  • Rechtsform und Besonderheiten des Unternehmens
  • Bedeutung von Prognose, Planung, Organisation und Controlling
  • Finanzpolitik und Finanzkontrolle
  • Umsatz- und Produktionspolitik
  • Investitions- und Reorganisationsmaßnahmen
  • Informationen aus dem Wirtschaftsprüferbericht

Das Rechnungswesen als Informationsquelle

  • Internes Rechnungswesen als Grundlage der Unternehmenssteuerung
  • Externes Rechnungswesen zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben

Kostenüberwachung und Kostenpolitik

  • Kostenrechnung – Grundbegriffe
  • Vollkostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung
  • Kennzahlensysteme und deren Aussagekraft

Der Jahresabschluss als Grundlage des Geschäftsberichts

  • Gesetzliche Vorgaben – Überblick
  • Jahresabschluss: Lage, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang
  • Erkennen wesentlicher Veränderungen
  • Ermittlung und Vergleich von Kennziffern

Der Bericht des Aufsichtsrats

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Schulungsanspruch

AufsR

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.

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