Als Vertrauensperson der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen haben Sie sich ihrem Schutz verschrieben. Ihre Aufgaben sind vielfältig: Sie beraten, begleiten und unterstützen bei der Teilhabe am Arbeitsleben. Das erfordert eine hohe Kompetenz im Umgang mit einschlägigen Rechtsfragen sowie großes Einfühlungsvermögen und Engagement.
Damit lassen wir Sie nicht alleine. Unsere praxisnahen Seminare und Webinare holen Sie in Ihrem SBV-Alltag ab. Erfahrene Experten und eine große Themenvielfalt garantieren einen maximalen Lernerfolg.
In diesem Seminar erfahren Sie als SBV-Einsteiger, wie Sie Ihre Rolle als Vertrauensperson professionell gestalten können und welche bedeutenden Aufgaben das Amt mit sich bringt. Wir vermitteln die für Ihre Arbeit maßgeblichen Regelungen des SGB IX, machen Sie mit der rechtlichen Situation schwerbehinderter Arbeitnehmer vertraut und erläutern Ihnen Ihre Position als Vertrauensperson. Kurzum: Ein perfekter Einstieg in Ihr neues Amt!
Als Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen werden Sie mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert. Damit Sie die Interessen Ihrer Kollegen von der Einstellung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirkungsvoll vertreten können und sich Ihrer eigenen Rechte und Pflichten bewusst werden, sind die hier vermittelten Kenntnisse unverzichtbar.
In diesem Seminar erhalten Sie elementare Grundlagenkenntnisse und wertvolle Tipps, um schwerbehinderte Kollegen auch als Stellvertreter der Vertrauensperson zielgerichtet und engagiert zu vertreten. Sie erfahren, wie Sie sich erfolgreich einbringen können und optimal organisieren. Im rechtlichen Teil lernen Sie die maßgeblichen Regelungen des SGB IX zum Schutz schwerbehinderter Menschen in Ihrem Betrieb kennen und wir erläutern Ihnen Ihre eigene Position als stellvertretende Vertrauensperson. Kurzum: Ein perfekter Einstieg für Ihr wichtiges Amt!
Im Falle der Verhinderung vertreten Sie als Stellvertreter die Vertrauensperson in allen Angelegenheiten und haben dieselben Aufgaben und Rechte. Um die schwerbehinderten Kollegen effektiv und engagiert vertreten und die eigene Position richtig einschätzen zu können, benötigen Sie grundlegendes und umfängliches Know-how.
In diesem Symposium erhalten Sie einen kompakten und umfassenden Überblick über alle Herausforderungen in puncto Krankheit im Arbeitsverhältnis und erfahren, welche Mitbestimmungsrechte Sie wann und wie sinnvoll einsetzen können. Finden Sie Wege zum förderlichen Umgang mit gefährdeten und erkrankten Kollegen und Strategien zur Vermeidung von Fehlzeiten und Krankheiten.
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit – ein Themenbereich mit Konfliktpotenzial. Zum einen geht es um praktische Fragen der Entgeltfortzahlung, der Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und des Verhaltens während einer Krankheitsphase oder das Verhältnis zwischen Krankheit und Urlaub. Zum anderen haben auch die Digitalisierung und psychische Belastungen am Arbeitsplatz einen großen Einfluss auf die Gesundheit der Kollegen. Für Sie als Betriebsrat ist hier umfangreiches Hintergrundwissen gefragt, um sich aktiv für erkrankte Kollegen wie auch für die Gesunderhaltung aller Beschäftigen einsetzen zu können
Wir informieren Sie über die aktuelle Rechtsprechung rund um die Schwerbehinderung. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die Verfahrensabläufe bei Ämtern und Gerichten und damit eine gute Einschätzung bei der Problembehandlung in der gerichtlichen und behördlichen Praxis. Der Ortstermin am Sozialgericht* bietet die Möglichkeit, die gerichtlichen Verfahrenswege kennenzulernen und bei spannenden Fällen live dabei zu sein.
Auch das Schwerbehindertenrecht unterliegt einem stetigen Wandel, der sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte widerspiegelt. Bleiben Sie auf dem Laufenden, damit Sie den hohen Anforderungen Ihres Amts jederzeit gerecht werden können.
Wir machen Sie mit den rechtlichen Grundlagen, Zielen und dem Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM) vertraut. Sie lernen, wie Sie Ihre Beteiligungsrechte vertrauensfördernd und zur Unterstützung der Kollegen einsetzen und wie mit besonders sensiblen Daten umzugehen ist. Sie erfahren, welche Maßnahmen wann passend sind, wie sie praktisch umgesetzt werden können und erarbeiten auf der Grundlage der erworbenen Kenntnisse eine Betriebsvereinbarung.
Der Arbeitgeber muss mit jedem Beschäftigten, der innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen durchgehend oder wiederholt erkrankt, das sog. Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement durchführen. Zur Unterstützung der betroffenen Kollegen benötigen Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Umsetzung des bEM.
Gute Öffentlichkeitsarbeit ist unverzichtbarer Bestandteil der Betriebsratsarbeit! In unserem Webinar erfahren Sie in kurzer Zeit, worauf es dabei ankommt. Sie erhalten einen Überblick über Strategien und Werkzeuge erfolgreicher Öffentlichkeitsarbeit und können so einen für Ihren Betrieb passenden Medienmix entwickeln – analog, digital und persönlich.
Nur wenn die Belegschaft ihrem Betriebsrat vertraut, wird sie sich bei Problemen an ihn wenden. Und nur so können Sie erfolgreich ihre Interessen vertreten. Deshalb ist es wichtig, möglichst transparent zu arbeiten und regelmäßig über Ihre Arbeit zu informieren. Doch oft ist es gar nicht so leicht, die Belegschaft zu erreichen.
Im Webinar werden die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes und deren Relevanz für Ihre Arbeit als Arbeitnehmervertreter erläutert. Sie erfahren, inwieweit Ihr Unternehmen betroffen ist und welche Auswirkungen die neuen Sorgfaltsplichten haben. Darüber hinaus informieren wir Sie, wie Ihr Unternehmen sicherstellen kann, dass seine Zulieferer im Ausland rechtskonform arbeiten. Sie lernen, wie dabei Risiken ermittelt, Grundsatzerklärungen veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Verstöße zu vermeiden. Beschwerdekanäle und Berichterstattung sind ebenfalls Pflicht.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Seit dem 01.01.2023 betrifft es deutsche Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern im Inland, ab 2024 auch solche mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Die Sorgfaltspflichten umfassen u. a. den Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung. Zudem sollen sie sicherstellen, dass Umweltauflagen eingehalten und faire Löhne und Gewerkschaftsrechte gewährleistet werden.
Sie benötigen eine kostenlose, praxisnahe Beratung? Die SBV-Navis, mit eigener Erfahrung in der SBV-Tätigkeit, helfen Ihnen mit Tipps und Anregungen weiter.
In den Seminaren sammeln Sie wertvolle Poko-Points, die Sie gegen eines der praktischen Arbeitsmittel oder Wertguthaben/Gutscheine eintauschen können.
In der Übersicht finden Sie das komplette Seminarprogramm für das kommende Jahr und weitere Inhalte zum Thema SBV. Alle Seminare gibt es natürlich auch online.
Das Poko-Institut und seine Seminarteilnehmer unterstützen seit vielen Jahren Projekte der Kindernothilfe. Mittlerweile in einer Höhe von über 73.500 €.
Mehr Infos zum Projekt der Kindernothilfe „Schule statt Arbeit“
Als SBV übernehmen Sie eine wichtige Verantwortung. Ob bei Fragen zur Gleichstellung, Hilfe bei Anträgen oder bei der Umsetzung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes. Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zählen auf Sie. Was Sie als SBV beachten müssen, wie Sie mehr für die (schwer-)behinderten Menschen in Ihrem Betrieb erreichen können und wie Sie Inklusion fördern, lernen Sie in unseren SBV Seminaren.
Möchten Sie eine Schwerbehindertenvertretung gründen oder sich weiterbilden? Dann sind Sie bei Poko genau richtig. Von der SBV Wahl über wichtige Theorie-Kenntnisse bis hin zu den Aufgaben und Rechten als Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter. In unseren SBV Seminaren lernen Sie alles, was Sie für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung wissen müssen und wie Sie die damit verbundenen betrieblichen Herausforderungen erfolgreich meistern.
Alle geltenden Regelungen für die SBV-Wahl sind in § 177 SGB IX – sowie § 180 SGB IX (u.a. Gesamt- und Konzern-SBV) – und in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) festgehalten. Nach § 177 SGB IX ist in allen Betrieben, in denen mindestens fünf schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) und mindestens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung erfolgt dabei durch das Hinwirken des Betriebs- bzw. Personalrates.
Von Einführungskursen über umfangreiche SBV Seminare bis hin zu Spezialkursen als Inhouse-Weiterbildung. Bei Poko erhalten Sie ein umfassendes Seminar-Angebot für Ihre Schwerbehindertenvertretung. Dabei bilden das Rechtswissen und der Umgang mit dem SGB IX das Rüstzeug für die Praxis.
In unserem SBV Seminar-Angebot erhalten Sie jedoch nicht nur das theoretische Wissen, sondern vor allem wertvolle Praxistipps von erfahrenen Experten auf dem Gebiet der Schwerbehindertenvertretung. Unsere Seminare zur Schwerbehindertenvertretung können Sie an zahlreichen Orten bundesweit besuchen. Unsere Schulungen bieten wir Ihnen auch als Live-Webinar oder individuell zugeschnitten auf Ihren Betrieb direkt vor Ort an. Alle Seminare zur SBV sind gemäß BetrVG und SGB staatlich anerkannt. Hiernach ist der Arbeitgeber vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Kosten für die Schulungsteilnahme zu übernehmen. Somit ist die Schulung in unseren Poko SBV-Seminaren für Teilnehmer kostenlos.