Künstliche Intelligenz (KI) ist zurzeit in aller Munde – und macht auch vor der öffentlichen Verwaltung nicht halt. In diesem Webinar erhalten Sie das profunde Grundwissen, das Sie benötigen, um den Einsatz von KI in Ihrer Verwaltung unter Ausnutzung vorhandener Mitbestimmungsrechte effektiv begleiten oder sogar forcieren zu können. Wir zeigen Ihnen aber auch mithilfe praktischer Tipps, die moderne Technologie in Ihren Gremien rechtssicher und wirkungsvoll zu nutzen.
Die Einsatzmöglichkeiten von KI – auch in der öffentlichen Verwaltung – sind inzwischen vielfältig und nehmen ständig zu. Sie als Personalrat besitzen umfangreiche Mitwirkungsrechte bei der Einführung und Anwendung von KI-gestützten Systemen, die Sie effektiv ausüben sollten. Sie können KI aber auch für die wichtige Arbeit im Personalrat nutzen – immer unter Beachtung bestehender Datenschutzvorschriften.
Für die Übungen im Webinar empfehlen wir, vorab Zugang zu einem KI-Tool wie ChatGPT oder Microsoft Copilot zu organisieren – z. B. über https://chat.openai.com. Sollten Sie noch keine Unternehmenslizenz besitzen, können Sie sich kostenlos für eine Basisversion registrieren. So können Sie aktiv mitarbeiten und auch eigene Prompts ausprobieren.
Wir nutzen:
Beachten Sie auch den allgemeinen Text etwas weiter unten.
Weitgehend parallel zur Bundesregelung sind die Schulungsansprüche auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geregelt. Besonderheiten gelten für Mecklenburg-Vorpommern, das in seinem Gesetz nur „angemessene Kosten“ übernimmt, und Nordrhein-Westfalen, in dem den Personalräten ein Budget zugewiesen werden kann.
Eine Liste der einschlägigen Vorschriften finden Sie untenstehend:
Bund: § 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
Baden-Württemberg: § 44 Abs. 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG BW)
Bayern: Art. 44 i.V.m. Art. 46 Abs. 5 Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Berlin: § 40 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 4 Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG BE)
Brandenburg: § 44 Landespersonalvertretungsgesetz Brandenburg (LPVG BB)
Bremen: § 41 Abs. 1 i.V.m. § 39 Abs. 5 Bremisches Personalvertretungsgesetz (BremPersVG)
Hamburg: § 47 Abs. 1 i.V.m. § 49 Abs. 4 Satz 1 Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
Hessen: § 35 Abs. 1 i.V.m. § 39 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
Mecklenburg-Vorpommern: § 39 Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V – „angemessene Kosten“)
Niedersachsen: § 37 i.V.m. § 40 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)
Nordrhein-Westfalen: § 45 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW – Achtung: Budgetierung)
Rheinland-Pfalz: § 41 Abs. 4 Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG RLP)
Saarland: § 43 Abs. 1 Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)
Sachsen: § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 47 Abs. 1 Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)
Sachsen-Anhalt: § 42 Abs. 1 i.V.m. § 45 Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt (PersVG LSA)
Schleswig-Holstein: § 37 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG S-H)
Thüringen: § 46 Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 1.099,00 EUR,
2. Teilnehmer = 1.049,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 999,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und etwaiger kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin
Webinardauer:
6 Module an 3 Tagen
á 90 Minuten
Teilnehmer: ca. 18
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.