Mit einem mulmigen Gefühl aufzustehen, weil der Arbeitsalltag noch vor einem liegt, macht vielen Beschäftigten Stress. Bei einigen löst es sogar Angst aus. Das sollte einige Unternehmen nachdenklich stimmen.
Bei der Versetzung eines Arbeitnehmers stellen sich dem Arbeitgeber verschiedene Fragen. Liegt überhaupt eine Versetzung vor? Muss ich den Betriebsrat beteiligen? Und kann ich den Mitarbeiter überhaupt versetzen und wenn ja, wie?
Bevor Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, ist zwingend der Betriebsrat anzuhören, sofern es denn einen Betriebsrat gibt. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Die zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Stellvertreter kann ohne viel bewusstes Dazutun gelingen...
Nach dem Koalitionsvertrag soll die "vorübergehende" Beschäftigung auf 18 Monate begrenzt werden, das Equal-pay-equal-treatment-Prinzip nach 9 Monaten trotz eines Tarifvertrages für Verleihunternehmen gelten, die Beteiligung des Betriebsrats verstärkt und der Missbrauch von Werkverträgen z. B. dadurch verhindert werden, dass die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr eine vorsorgliche Erlaubnis erteilen darf.
Die Mindestlohn-Sonderregelung für Zeitungszusteller (§ 24 Absatz 2 MiLoG) ist wirksam und gilt auch für Arbeitnehmer, die in geringem Umfang einzelne Werbeanzeigen in die auszutragenden Zeitungen einlegen müssen.
Die Motivation und das Engagement der Beschäftigten werden maßgeblich vom Betriebsklima beeinflusst. Passt das Führungsverhalten der Vorgesetzten, wirkt sich das positiv auf die Unternehmenskultur aus.
Sie führen ein Team unterschiedlichster Persönlichkeiten, verschiedenster Professionen und fachlicher Aufgabenstellungen und wünschten sich, die damit einhergehenden zeit- und kraftraubenden Klärungsprozesse reduzieren zu können?
Wie ich als Führungskraft mit dem (großen) Jammern umgehen kann
Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen haben besondere Integrationspflichten zu erfüllen...
Schutzpflichten des Arbeitgebers im Hinblick auf die von den Arbeitnehmern in den Betrieb mitgebrachten Sachen bestehen nur dann, wenn es sich um Dinge handelt, die ein Arbeitnehmer mindestens regelmäßig mit sich führt oder unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung benötigt.
Die hohe Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen ist seit Jahren ein Dauerthema in den Krankenkassenberichten. Ob nun psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen oder Angsterkrankungen, tatsächlich gegenüber den letzten 25 Jahren zugenommen haben, ist umstritten.
Ein Klageverzicht in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Aufhebungsvertrag unterliegt einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB..
Wenn ein Kollege oder Mitarbeiter sich innerhalb des Betriebs ausländerfeindlich bzw. rechtsradikal (oder linksextremistisch) äußert, ist die Sach- und Rechtslage verhältnismäßig klar. Dann drohen Abmahnung und Kündigung.
Auch wenn anzuerkennen ist, dass die Anzahl der Arbeitsplätze, an denen schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, blieb die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen...
Es gibt drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge: Die Pflichtvorsorge, die Angebotsvorsorge und die Wunschvorsorge
Das unternehmerische Umfeld verändert sich rasant schnell, die voranschreitende Digitalisierung hat großen Einfluss auf die Unternehmen und natürlich auch auf die Anforderungen an Führungskräfte.
Ein Umschwung in der Personalpolitik: New Work. Durch verschiedene Faktoren wird diese "Kultur" in immer mehr Unternehmen gelebt
Laut § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Des Weiteren regelt der § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG), dass auch Auszubildende einen entsprechenden Anspruch haben...
Unternehmen mit Betriebsrat erfordern eine produktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Hier erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber beachten müssen, wenn sich erstmalig ein BR formiert und was sich ändert.
Mitarbeitende mit psychischen Belastungen – was tun?
Und vor allem, wie gehen Sie jetzt am besten vor?
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Endlich mal eine gute Nachricht, in Zeiten, in denen es viel Negatives zu berichten gibt. In den Vorständen ist der Frauenanteil so hoch wie nie zuvor. Auch wenn Männer weiterhin die Chefetagen dominieren und in einigen Bereich der weibliche Zuwachs stagniert...
Die Herausforderungen an HR-Manager sind groß: Corona-Pandemie, Digitalisierung, Fachkräftemangel, Inflation. Die Rahmenbedingungen für die HR-Arbeit verändern sich...
Was hat sich fünf Jahre nach "MeToo" in Bezug auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz getan? Eine Studie zeigt, dass jedes elfte Opfer davon betroffen ist und Unternehmen oft überfordert handeln. Erfahren Sie, wie Diskriminierung und Belästigung vermieden und Kosten minimiert werden können.