Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - was hat sich fünf Jahre nach „MeToo-Beginn“ getan?

Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2019 zeigt, dass jede/r elfte Erwerbstätige in Deutschland sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt hat. Diese kann in vielen Formen auftreten, wie z. B. unerwünschte Berührungen, zweideutige Blicke, Gesten und Kommentare, die in schweren Fällen zu erzwungenen sexuellen Handlungen führen können. Larissa Hassoun, Referentin des Projekts „make it work“ des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), betont, dass Unternehmen oft keine ausreichenden Beschwerdestellen anbieten und überfordert handeln, was Betroffenen und dem Betrieb schaden kann. Die Fachberater*innen des bff bieten professionelle Unterstützung für Betroffene sexueller Belästigung und Führungskräfte von Unternehmen, um das Thema zu enttabuisieren und wirksame Maßnahmen dagegen zu etablieren. 
Die Einrichtung von Beschwerdestellen ist ein wichtiger Schritt, um Diskriminierung in der Arbeitswelt zu bekämpfen. Sie sollten so gestaltet sein, dass sie für alle Mitarbeiter*innen leicht zugänglich und vertraulich sind. Es ist wichtig, dass sie unabhängig sind und über ausreichende Ressourcen verfügen, um Beschwerden zu bearbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Zudem sollten klare Verfahren zur Behandlung von Beschwerden festgelegt werden, um sicherzustellen, dass diese fair und transparent behandelt werden.
Die Einrichtung von Beschwerdestellen allein reicht jedoch nicht aus, um Diskriminierung in der Arbeitswelt zu beseitigen. Es ist ebenfalls wichtig, die Kultur und die Strukturen innerhalb des Unternehmens zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern um sicherzustellen, dass Diskriminierung nicht toleriert wird. Eine effektive Strategie zu deren Bekämpfung in der Arbeitswelt erfordert ein breites Spektrum von Maßnahmen und ein langfristiges Engagement.
Gute Präventionsmaßnahmen können nicht nur dazu beitragen, Diskriminierung und Belästigung zu verhindern oder zu reduzieren, sondern können außerdem helfen, die Kosten im Zusammenhang mit diesen Vorfällen zu reduzieren. Wenn keine adäquaten Maßnahmen ergriffen werden, können Unternehmen oder Organisationen mit hohen Kosten konfrontiert sein, z. B. durch:
•    Rechtsstreitigkeiten: Opfer von Diskriminierung oder Belästigung können rechtliche Schritte einleiten, um Schadensersatz zu erhalten. Dies kann zu hohen Anwaltskosten und Gerichtsgebühren führen.
•    Mitarbeiterfluktuation: Wenn Mitarbeiter*innen diskriminierendes Verhalten erleben oder beobachten, könnten sie das Unternehmen verlassen. Die Suche nach Ersatz und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen kann kostspielig sein.
•    Produktivitätsverluste: Diskriminierung und Belästigung können sich negativ auf die Produktivität auswirken, da betroffene Beschäftigte möglicherweise weniger effektiv arbeiten oder sich entscheiden, krankheitsbedingt auszufallen.
In Anbetracht dessen ist es wichtig, dass Unternehmen und Organisationen angemessene Präventionsmaßnahmen ergreifen und Beschwerdestellen einrichten, um Diskriminierung und Belästigung zu vermeiden und die Kosten im Zusammenhang mit diesen Vorfällen zu minimieren.


Weiterführende Literatur:
•    Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Der Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes richtet sich gezielt an Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte und informiert über Rechte und Beratungsmöglichkeiten.
•    Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz – Lösungsstrategien und Maßnahmen zur Intervention. Die Studie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gibt Handlungsempfehlungen, insbesondere für Führungskräfte, zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.