Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 finden die regelmäßigen Wahlen der Vertrauenspersonen statt. Wir möchten Sie von Anfang an dabei unterstützen, die SBV-Wahl erfolgreich durchzuführen. Wir haben deshalb alle wichtigen Schritte für Sie zusammengetragen, damit Ihrer SBV-Wahl nichts im Wege steht.
Unsere Seminare zur SBV-Wahl beginnen bereits im Februar. Sie vermitteln die rechtlichen Grundlagen des Wahlverfahrens, geben Orientierung bei Organisation und Durchführung und greifen typische Praxisfragen auf. Eine frühzeitige Vorbereitung hilft dabei, den Wahlprozess gut zu strukturieren und die anstehenden Schritte im Blick zu behalten.
Bei Poko finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die SBV-Wahl. Zusätzlich stellen wir Ihnen zahlreiche Musterformulare zum Download zur Verfügung – von der Einladung zur Wahlversammlung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Mit dem praktischen Fristenrechner behalten Sie alle Zeiträume und Fristen im Blick.
Dieses Tagesseminar richtet sich an sämtliche Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung beauftragt sind und dafür Sorge tragen, dass die Wahl erfolgreich durchgeführt wird. Neben der Darstellung des gesamten Wahlverfahrens erhalten Sie hilfreiche Checklisten, Musterformulare und wertvolle Hinweise zu gängigen Problemen, die bei der Wahl auftreten können und wie Sie diese rechtssicher lösen.
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) wird entweder in einem förmlichen Verfahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl oder in einem vereinfachten Verfahren gewählt. Spezielle Rechtsvorschriften, die sich vor allem in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO) befinden, erfordern eine besonders sorgfältige Vorbereitung und präzise Durchführung der Wahl.
Dieses Kompakt-Webinar richtet sich an sämtliche Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl zur Schwerbehindertenvertretung beauftragt sind und dafür Sorge tragen, dass die Wahl erfolgreich durchgeführt wird. Neben der Darstellung des gesamten Wahlverfahrens, erhalten Sie hilfreiche Checklisten, Musterformulare und wertvolle Hinweise zu gängigen Problemen, die bei der Wahl auftreten können und wie Sie diese rechtssicher lösen.
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) erfolgt entweder im förmlichen Verfahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl oder im vereinfachten Verfahren. Beide Varianten stellen hohe Anforderungen an die Sorgfalt und Genauigkeit der Vorbereitung und Durchführung – genau hier setzt das Webinar an.
Sie denken darüber nach, sich zur SBV-Wahl 2026 aufstellen zu lassen – sind sich aber noch nicht ganz sicher, ob Sie bereit sind? Dann sind Sie hier genau richtig! In diesem Webinar geben wir Ihnen praktische Impulse, ehrliche Einblicke und hilfreiche Werkzeuge an die Hand. Gemeinsam klären wir, welche Kompetenzen Sie bereits mitbringen, wo es Entwicklungsmöglichkeiten gibt und wie Sie sich authentisch und überzeugend positionieren.
Als engagierter und kompetenter Ansprechpartner für die schwerbehinderten Kollegen werden Sie ein wichtiger Partner für die Inklusion im Betrieb. Lassen Sie sich ermutigen, Ihre Rolle aktiv zu gestalten. Und – ohne Werbung geht´s nicht. Machen Sie sich bekannt!
Alle vier Jahre wird in einigen Betrieben regelmäßig gewählt. Gewählt werden eine Vertrauensperson und mindestens ein Stellvertreter, in Betrieben/Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind (§§ 177 Abs. SGB IX).
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in dem Betrieb/der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (§§ 177 Abs. 2, § 151 Abs. 3 SGB IX), wählbar alle in dem Betrieb/der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb/der Dienststelle seit sechs Monaten angehören (§ 177 Abs. 2 SGB IX).
Die SBV-Wahlen finden in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt (§ 177 Abs. 5 SGB IX). Die Vertrauensperson und die Stellvertreter werden in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 177 Abs. 6 Satz 3). Die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit der bisherigen Schwerbehindertenvertretung (§ 177 Abs. 7 SGB IX).
Unterschieden werden zwei Wahlverfahren: das vereinfachte und das förmliche Wahlverfahren. Genauer geregelt sind beide in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchbV-WO).
Das förmliche Wahlverfahren ist dann anzuwenden, wenn im Betrieb/der Dienststelle insgesamt mindestens 50 Wahlberechtigte beschäftigt werden oder der Betrieb/die Dienststelle bei weniger als 50 Wahlberechtigten aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht. In allen anderen Fällen ist im vereinfachten Wahlverfahren zu wählen.