Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsrecht: Das sind Ihre „Werkzeuge“, und das fundiertes Wissen in diesen Bereichen ist eine Grundvoraussetzung für jeden Betriebsrat, der seine Arbeit als Vertreter der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ernst nimmt.
Poko-Seminare führen Sie unmittelbar in die juristische Praxis ein: Erleben Sie live Verhandlungen beim Arbeitsgericht.
Ihre Vorteile:
Seminare mit Gerichtsbesuch veranschaulichen die Arbeit der Gerichte bis hin zur höchsten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Die Urteile vor Gericht sind richtungsweisend und werden vielfach in die Argumentation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat mit einbezogen, besonders dann, wenn der eigentliche Gesetzestext in Bezug auf tatsächliche betriebliche Situationen wenig aussagekräftig ist. Häufig werden in den Gerichten auch branchen- bzw. berufsspezifische Auslegungen der Gesetztestexte entschieden und bieten so Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Arbeit als Arbeitnehmervertreter.
Schulen Sie mit folgenden praxisnahen Seminaren Ihr Verständnis von arbeitsrechtlichen Zusammenhängen. Sie erwerben dadurch ein Wissen, das Ihnen dabei hilft, juristische Probleme im Betrieb in Zukunft noch besser einschätzen zu können und aktiv zu deren Lösung beizutragen.
Sie erhalten einen Überblick über wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Durch die Teilnahme an einer Verhandlung beim Arbeitsgericht* erleben Sie Arbeitsrecht live vor Ort. Sie erhalten praxisrelevante Informationen über den Umgang mit aktuellen Entscheidungen. So stärken Sie Ihre eigenen Fähigkeiten, um Ihre Kollegen effizient zu beraten und mit dem Arbeitgeber rechtssicher und erfolgreich zu verhandeln.
Die zahllosen Entscheidungen der Arbeitsgerichte zu arbeitsrechtlichen Einzelgesetzen spielen in Deutschland eine herausragende, rechtsbildende Rolle. Die solide Kenntnis der wichtigsten aktuellen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte gehört zum notwendigen Rüstzeug eines jeden Betriebsratsmitglieds und gibt Sicherheit in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
In diesem Seminar lernen Sie, wie das europäische Recht nahezu täglich Ihre Betriebsratsarbeit beeinflusst – oft richtungsweisend für die Zukunft. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten europarechtlichen Entscheidungen und erklären Ihnen die europäischen Rechtsetzungsakte sowie deren überragende Bedeutung für die Praxis. Dazu erleben Sie die europäische Rechtsprechung hautnah durch einen Besuch* beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof ist ein entscheidender Akteur in der Entwicklung des Arbeitsrechts in der Europäischen Union. Seine Urteile und Beschlüsse beeinflussen nationale Gesetze, nationale Rechtsprechung und die betriebliche Praxis erheblich. Fragen der Arbeitszeiterfassung, des Urlaubsanspruchs und der Gleichbehandlung haben ihre Wurzeln z. B. in europäischen Richtlinien, Verordnungen oder sogar in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Es gehört inzwischen zum Handwerkszeug eines guten Betriebsrats, diese Rechtsgrundlagen zu kennen und zu wissen, wie sie vom EuGH umgesetzt werden.
Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen und für Sie relevanten Entscheidungen des BAG. Es werden die Tendenzen der BAG-Rechtsprechung und deren Auswirkungen auf Ihre Betriebsratstätigkeit erläutert. Der Besuch einer Gerichtsverhandlung* und der anschließende Austausch über die dort getroffenen Entscheidungen ermöglichen Ihnen einen vertieften Einblick in die Grundsätze der Rechtsprechung und die Bedeutung für Ihr Unternehmen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Seine Entscheidungen sind richtungsweisend für alle Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte und maßgeblich für die Praxis. Sie werden häufig für die Argumentation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in betrieblichen Fragen herangezogen.
Im letzten Teil unserer Seminarreihe zum Arbeitsrecht vervollständigen Sie Ihr bisheriges Wissen über weitere Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Insbesondere erhalten Sie wertvollen Input zu Vergütungsfragen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und zum Einsatz von Drittpersonal. Außerdem nehmen Sie an einer Verhandlung am Arbeitsgericht* teil – inklusive inhaltlicher Vor- und Nachbereitung durch unsere Referenten. So wird ein wichtiger Bezug zwischen Theorie und Praxis hergestellt, der das Verständnis der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und deren Umsetzung optimiert.
Das deutsche Arbeitsrecht ist zwar kein Buch mit sieben Siegeln – aber manchmal schwer zu durchschauen. Umfassende Kenntnisse der wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen gehören deshalb zum Pflichtrepertoire eines guten Betriebsrats – wie auch das Wissen um deren pragmatische Umsetzung. Wir erleichtern Ihnen den Durchblick!
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich von enormer Bedeutung. In diesem Seminar erfahren Sie, was bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Befristung zu beachten ist, wie man die Rechtmäßigkeit dieser Beendigungsinstrumente prüft und bewertet und wer sich wann und wie dagegen wehren kann.
Das Ende des Arbeitsverhältnisses ist nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer ein heißes – und manchmal existenzbedrohendes – Thema. Auch die Betriebsräte müssen ihre vielfältigen Beteiligungsrechte kennen und lernen, sie effektiv einzusetzen. Dazu gehört es im Übrigen ebenso zu wissen, was im Kündigungsschutzprozess beim Arbeitsgericht wirklich wichtig ist.
Wir informieren Sie über die aktuelle Rechtsprechung rund um die Schwerbehinderung. Sie erhalten einen umfassenden Einblick in die Verfahrensabläufe bei Ämtern und Gerichten und damit eine gute Einschätzung bei der Problembehandlung in der gerichtlichen und behördlichen Praxis. Der Ortstermin am Sozialgericht* bietet die Möglichkeit, die gerichtlichen Verfahrenswege kennenzulernen und bei spannenden Fällen live dabei zu sein. Dies stärkt Ihre Kompetenz in der Beratung und Vertretung von Menschen mit Schwerbehinderung und verbessert Ihre Fähigkeit, rechtliche Probleme erfolgreich zu bewältigen.
Auch das Schwerbehindertenrecht unterliegt einem stetigen Wandel, der sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte widerspiegelt. Bleiben Sie auf dem Laufenden, damit Sie den hohen Anforderungen Ihres Amts jederzeit gerecht werden können.
In diesem Seminar erfährst du, welche typischen Konflikte im Ausbildungsverhältnis entstehen können, durchdenkst alternative Streitschlichtungsoptionen und lernst echte Streitfälle in der arbeitsgerichtlichen Praxis durch einen Gerichtsbesuch* kennen. Nach diesem Seminar bist du in der Lage, wertvolle Hilfestellung bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche von Jugendlichen und Auszubildenden zu leisten.
Oft können Streitigkeiten im Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnis nicht innerbetrieblich gelöst werden. Gerade, wenn es sogar zur Kündigung kommt, ist die Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht meist unvermeidlich. Aber auch, wenn es um andere rechtliche Fragestellungen geht, ist in letzter Instanz das Arbeitsgericht für die Streitentscheidung zuständig. Die JAV als Anlaufstelle für Auszubildende mit Problemen muss die Fähigkeit besitzen, mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen richtig einzuschätzen und entsprechend zu beraten.
In diesem Seminar erhalten Sie einen Einblick in den Arbeitsalltag der Landesarbeitsgerichte (LAG). Diese sind zuständig für Berufungen gegen Urteile und für Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte und überprüfen so die Entscheidungen der unteren Instanz auf Rechts- und Tatsachenfehler. Wir informieren Sie neben der Organisation dieser Gerichte in den verschiedenen Bundesländern über interessante Fälle und Rechtsstreitigkeiten, mit denen sie zurzeit befasst sind – häufig übrigens als letzte Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.
Landesarbeitsgerichte sind zentrale Instanzen innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit, deren Entscheidungen maßgeblich für die betriebliche Praxis und die Arbeit von Arbeitnehmervertretern sind. Urteile der LAG behandeln oftmals spezifische, praxisnahe Fragestellungen, die in den Betrieben auftreten. Sie dienen daher als Orientierungshilfen und können präzedenzbildend sein.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind zwei wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz und haben weitreichende Konsequenzen. In diesem Seminar informieren wir Sie umfassend über die Rechte und Pflichten aller Beteiligten und wie Sie als Interessenvertreter Ihre Kollegen unterstützen können, Arbeitsunfälle richtig anzuzeigen und Berufskrankheiten als solche anerkennen zu lassen.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten betreffen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und haben rechtliche, finanzielle und soziale Implikationen. Auch hier müssen Sie sich umfänglich informieren!
Das Europarecht hat einen starken Einfluss auf das deutsche Arbeitsrecht. Für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit reicht es oft nicht mehr aus, sich „nur“ dem nationalen Recht zu widmen. Vielmehr setzt die ordnungsgemäße Anwendung des nationalen Rechts ein Verständnis über das Europarecht unbedingt voraus.
In zwei Seminaren heißt es, auf nach Luxemburg bzw. Straßburg:
In diesem Seminar lernen Sie, wie das europäische Recht nahezu täglich Ihre Betriebsratsarbeit beeinflusst – oft richtungsweisend für die Zukunft. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten europarechtlichen Entscheidungen und erklären Ihnen die europäischen Rechtsetzungsakte sowie deren überragende Bedeutung für die Praxis. Dazu erleben Sie die europäische Rechtsprechung hautnah durch einen Besuch* beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof ist ein entscheidender Akteur in der Entwicklung des Arbeitsrechts in der Europäischen Union. Seine Urteile und Beschlüsse beeinflussen nationale Gesetze, nationale Rechtsprechung und die betriebliche Praxis erheblich. Fragen der Arbeitszeiterfassung, des Urlaubsanspruchs und der Gleichbehandlung haben ihre Wurzeln z. B. in europäischen Richtlinien, Verordnungen oder sogar in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Es gehört inzwischen zum Handwerkszeug eines guten Betriebsrats, diese Rechtsgrundlagen zu kennen und zu wissen, wie sie vom EuGH umgesetzt werden.