Europarecht für Betriebsräte

Die Rechtsprechung des EuGH in der betrieblichen Praxis – mit Besuch des EuGH


Europarecht für Betriebsräte

§ 37,6
SGB IX
PersR

In diesem Seminar lernen Sie, wie das europäische Recht Ihre tägliche Praxis prägt – und warum kein Betriebsrat heute ohne europarechtliches Know-how auskommt. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten europarechtlichen Entscheidungen und erklären Ihnen die europäischen Rechtsetzungsakte sowie deren überragende Bedeutung für die Praxis. Ein Highlight: Der Besuch* beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg – erleben Sie die europäische Rechtsprechung hautnah.

Der Europäische Gerichtshof beeinflusst nationale Gesetze, nationale Rechtsprechung und die betriebliche Praxis erheblich. Ob Arbeitszeiterfassung, Urlaubsanspruch oder Gleichbehandlung, vieles hat seine Wurzeln in europäischen Richtlinien, Verordnungen oder sogar in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Es gehört inzwischen zum Handwerkszeug eines erfolgreichen Betriebsrats, diese Rechtsgrundlagen zu kennen und zu wissen, wie sie vom EuGH umgesetzt werden.

Institutionen der Europäischen Union – ein Überblick

Grundlagen europäischen Arbeitsrechts

  • Vertrag über die Verfassung Europas
  • Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und Folgeverträge
  • Charta der Europäischen Union
  • Europäische Sozialrechts-, Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte
  • Verordnung, Richtlinie und sonstiger Rechtsetzungsakt
  • Zusammenarbeit von Betriebsräten auf europäischer Ebene
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

Rechtsschutz bei Verstößen gegen EU-Recht

  • Welche Verfahrensarten gibt es beim EuGH?
  • Kann der Betriebsrat vor dem EuGH klagen?
  • Berücksichtigung des EU-Rechts vor deutschen Gerichten
  • Rechtsverstöße erkennen und rügen

Aktuelle Entscheidungen des EuGH und deren Bedeutung für die Praxis

  • Grundsätzlich: Wie wirkt das Unionsrecht auf das nationale Recht?
  • Der Arbeitnehmerbegriff in der europäischen Rechtsordnung
  • Diskriminierungsverbote im Befristungsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung: Höchstüberlassungsdauer und Betriebsübergang
  • Neues zum Betriebsübergang: Definition »Betrieb« und »Betriebsteil«
  • Kündigung wegen Kirchenaustritt – eine Benachteiligung wegen der Religion
  • Fehlerhafte Massenentlassungsanzeigen und die Auswirkung auf Kündigungen
  • Datenverarbeitung und Öffnungsklausel in Art. 88 DSGVO
  • Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen: Voraussetzungen und Höhe
  • Jahresurlaub, Arbeitsunfähigkeit und Altersteilzeit
  • Diskriminierung schwerbehinderter Menschen – auch bei der Bewerbung
  • Mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts

Besuch* des EuGH mit Sitzungsteilnahme

Besondere Vorteile

 * Sollte der Besuch des Europäischen Gerichtshofs nicht möglich sein, wird Ihr Referent Ihnen alternativ die Abläufe anhand aktueller Rechtsprechung anschaulich vermitteln und gerne auf Ihre Fragen eingehen.
Wichtig: Der EuGH verlangt für den Einlass in das Gebäude im Vorfeld eine namentliche Auflistung aller Besucher mit Geburtsdatum. Ihre verbindliche Anmeldung benötigen wir daher ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn. Bitte bringen Sie auch Ihren gültigen Personalausweis zur Vorlage beim Einlass mit.

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

 

Haben Sie im Vorfeld themenbezogene Fragen an den Referenten, so können Sie diese unter Angabe der Bestellnummer an Assistenten-Rechtsreferenten@poko.de senden.

§ 37,6

Diese Veranstaltung bietet die Möglichkeit, sich über wichtige Tendenzen, aktuelle Rechtsprechung und deren rechtliche Einordnung auf dem Laufenden zu halten. Daher ist der Besuch dieses Seminars in der Regel gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, sofern dieses Wissen noch nicht anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 1.699,00 EUR,
2. und jeder weitere Teilnehmer = 1.599,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt., Hotelkosten und etwaiger kommunaler Abgaben
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 4,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 100 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Sehr gut vorbereitet. Viel Praxisfälle. Sehr anschaulich. Der Besuch beim EuGH war sehr gut organisiert. Sehr beeindruckend! Empfehlenswert!

Sehr gut fand ich den Besuch am EuGH, vor allem keine zeitliche Begrenzung der Besichtigung und sehr kompetente Führung.

Der Besuch beim EuGH war der Hammer, Führung dort im EuGH.

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