Gesetzestexte

Hier haben wir alle den Betriebsrat betreffenden Gesetzestexte zusammengestellt, die für Sie als Betriebsrat und bei der Betriebsratsarbeit allgemein wichtig sind.

Gesetztestexte von "A-Z"

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Gesetzestexte A

Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) : Die Abfallbeauftragtenverordnung regelt für Betriebe die Bestellungspflicht von Abfallbeauftragten sowie deren Voraussetzungen, Ausbildung und Schulung.

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (AEntG) : Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz setzt bestimmte Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer fest. Es bildet zudem die Grundlage für die Festsetzung branchenspezifischer Mindestarbeitsbedingungen.

Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) : Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz soll Teilnehmer von beruflicher Aufstiegsfortbildung durch finanzielle Beiträge fördern und somit vor allem die Existenzgründung erleichtern.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) : Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dient der Verhinderung und Beseitigung von „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (§ 1 AGG). Das Gesetz stellt zu diesem Zwecke Diskriminierungsverbote anhand personenbezogener Merkmale auf, die den geschützten Personen bei Verstoß Rechtsansprüche zuweisen. Insofern nimmt das AGG im Arbeits- und im Zivilrecht eine zum Grundsatz der Gleichbehandlung aus Art. 3 I GG vergleichbare Position ein.

Aktiengesetz (AktG) : Dieses Gesetz gilt für auf Aktien basierende Kapitalgesellschaften und regelt deren Gründung und Auflösung, die Rechtverhältnisse zu ihren Gesellschaftern, sowie Kapitalmaßnahmen.

Altersteilzeitgesetz (Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand) (AltTZG) : Das Altersteilzeitgesetz regelt Themen rund um die Altersteilzeit, welche als „gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente“ zu verstehen ist (§ 1 I AltTZG).

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) : Dieses Gesetz regelt das Verfahren vor Gerichten für Arbeitssachen, d. h. die Zuständigkeit, den Aufbau der Gerichte und das eigentliche Gerichtsverfahren.

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) : Dieses Gesetz unterteilt Arbeitnehmererfindungen in Diensterfindungen, freie Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge und gewährt dafür angemessene Vergütungen.

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst (ArbPlSchG) : Das Arbeitsplatzschutzgesetz ist ein Schutzgesetz für Arbeitnehmer, die zum Wehrdienst einberufen werden. Ab der Einberufung ruht das Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz.

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) : Das Arbeitsschutzgesetz befasst sich mit dem Wechselspiel auf Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers sowie Pflichten und Rechten der Arbeitnehmer zum Zwecke der Sicherheit und des Gesundheitsschutz Es findet Anwendung in allen Tätigkeitsbereichen.

Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) : Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Beschäftigen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie enthält dafür gewisse Mindestvorschriften wie beispielsweise zu Beleuchtungsverhältnissen, Nichtraucherschutz oder Barrierefreiheit.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) : Das Arbeitszeitgesetz trifft im Kern Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Pausenregelungen und Ruhezeiten. Auch zu Nachtarbeit sowie der Arbeit an Sonn- und Feiertagen gibt es jedoch Vorschriften. Ziel des Gesetzes ist es, den Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu schützen und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu gewährleisten. Insofern ist das ArbZG grds. bindend für Arbeitgeber und –nehmer. Ausnahmen und Abweichungen sind nur in den im Gesetz normierten Fällen zulässig.

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) : Dieses Gesetz enthält Vorschriften rund um Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Es regelt u. a. ihre Aufgaben, Qualifikation und ihre Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat.

Verordnung über die Gewährung eines Zuschlags bei Altersteilzeit (ATZV) : Die Altersteilzeitzuschlagsverordnung beinhaltet Regelungen über die Gewährung, Höhe und Berechnung von Altersteilzeitzuschlägen.

Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) : Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dient der Regelung von Leiharbeit, etwa die Höchstüberlassungsdauer, Kennzeichnungspflichten oder Equal Pay.

Gesetzestexte B

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG) : Das Bundesausbildungsförderungsgesetz dient der staatlichen Unterstützung von vornehmlich jungen Menschen. Förderungsfähig sind so etwa der Besuch von Schulen ab der zehnten Klasse, Fachschulen, Berufsfachschulen, Akademien und Hochschulen. Der Förderungsbetrag setzt sich aus einem Grundbedarf und pauschalen Bedarfsbeträgen zusammen, welche familienabhängig (v. a. das Einkommen der Eltern ist häufig ausschlaggebend) berechnet werden.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) : Die Baustellenverordnung soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern auf Baustellen gewährleisten.

Berufsbildungsgesetz (BBiG) : Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der beruflichen Umschulung fest, und regelt daneben auch die Organisation der Berufsbildung.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) : Das Bundesdatenschutzgesetz ist eine Konkretisierung der DSGVO und trifft als solche Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten. Es bestimmt jeweils anhand des Zwecks der Datenverarbeitung die Rechtsgrundlage, die Rechte der betroffenen Personen und die Pflichten der verantwortlichen Personen. Für den Fall eines Verstoßes gegen das BDSG legt es Haftung und Sanktionen fest.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) : Dieses Gesetz regelt Themen rund um die Gewährung von Elterngeld und –zeit sowie das Verfahren und die Organisation, insb. bei mehreren Ansprüchen oder verschiedenen Sozialleistungen.

Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet (Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht) (BerRehaG) : Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz trifft Sonderregelungen für Personen, die in der Vergangenheit verfolgungsbedingt (etwa durch DDR-Organe) Nachteile in Beruf oder Ausbildung erlitten haben.

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) : Das Betriebsrentengesetz ist die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge und regelt die Schwerpunkt die Durchführung, Unverfallbarkeit, Abfindung und Übertragung des Anspruchs auf Altersvorsorge.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) : Das Betriebsverfassungsgesetz legt die Rechte und Pflichten im Verhältnis Betriebsrat und Arbeitgeber fest und bildet somit die zentrale Grundlage für das Handeln von Betriebsräten. Regelungsgegenstand sind u. a. Zusammensetzung, Wahl und Amtszeit des Betriebsrats, Betriebsversammlungen und Mitwirkungsrechte. Auch Gesamt- und Konzernbetriebsrat sowie die JAV finden sich im BetrVG wieder. Das Gesetz hat Geltung für alle Betriebe in Deutschland.

Wahlordnung (BetrVG Wahlordnung) : Die Wahlordnung basiert auf § 126 BetrVG und konkretisiert den Ablauf des Wahlverfahrens für die Betriebsratswahlen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) : Das BGB ist die zentrale Kodifikation des Privatrechts in Deutschland und regelt als solche die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es gliedert sich in fünf Bücher: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Der Allgemeine Teil des BGB ist dabei „vor die Klammer gezogen“ (sog. Klammertechnik) und entfaltet für die folgenden vier Bücher Wirkung – beispielsweise bei Themen wie Willenserklärungen, Verträge oder Fristen.

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen : Dieses Gesetz soll die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gewährleisten, etwa durch Benachteiligungsverbote, Barrierefreiheit oder Rechte auf Gebärdensprache.

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) : Das Bundes-Immissionsschutzgesetz dient dem Schutz vor sowie der Vermeidung und Verminderung von schädlichen Umwelteinwirkungen. Es unterscheidet dazu zwischen anlagen-, produkt-, verkehrs- und gebietsbezogenem Immissionsschutz.

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) : Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung hat die barrierefreie Gestaltung von Informations- und Kommunikationstechnik zum Ziel.

Bundeskindergeldgesetz (BKGG) : Dieses Gesetz regelt den Anspruch auf Kindergeld sowie Organisatorisches und Verfahrenstechnisches.

Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) : Dieses Gesetz ist die Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit von Personalräten wie auch Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer : Dieses Gesetz regelt in Deutschland den Mindesturlaubsanspruch und weitere dazugehörige Fragen.

Gesetzestexte C

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG) : Das Chemikaliengesetz dient dem Schutz vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe, mitunter durch Kennzeichnungspflichten, Mitteilungspflichten und verschiedene Verbote.

Gesetzestexte D

Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG) : Das Drittelbeteiligungsgesetz hat primär Wirkung für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Es bestimmt, dass Arbeitnehmer zu einem Drittel im Aufsichtsrat zu beteiligen sind.

Verordnung über Arbeiten in Druckluft (DruckLV) : Die Druckluftverordnung trifft Regelungen für Arbeiten, die unter Druckluft durchgeführt werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Gesetzestexte E

Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) : Dieses Gesetz regelt die Rechte und Zuständigkeiten des Europäischen Betriebsrats.

Entgeltfortzahlungsgesetz (Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall) (EntgFG) : Das Entgeltfortzahlungsgesetz trifft Regelungen für die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall sowie für den Bereich der Heimarbeit.

Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (EZulV) : Die Erschwerniszulagenverordnung dient der Benennung und Berechnung von Zulagenansprüchen für Erschwernisse.

Gesetzestexte F

Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG) : Das Familienpflegezeitgesetz dient der Regelung von Familienpflegezeit zum Zwecke der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es klärt, wie eine Inanspruchnahme abläuft, wie lange der Förderzeitraum ist und was für die Rückzahlung des Darlehens gilt.

Gesetzestexte G

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) : Die Gefahrstoffverordnung basiert auf dem ChemG und regelt konkrete Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer, die mit Gefahrstoffen hantieren.

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) : Das Genossenschaftsgesetz betrifft die Errichtung, Rechtsverhältnisse, Verfassung und Auflösung der Genossenschaft. Auch die Rechtsverhältnisse und das Kündigungsrecht der Mitglieder sind hier geregelt.

Gewerbeordnung (GewO) : Die Gewerbeordnung hat die Gewerbefreiheit zum Gegenstand. Sie unterscheidet zwischen stehendem Gewerbe, Reisegewerbe sowie Messen und dergleichen. Zudem konkretisiert die GewO auch arbeitsrechtliche Grundsätze für Arbeitnehmer.

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV) : Diese Verordnung ergänzt auf Basis des GewStG einige Normen mit steuerrechtlichen Konkretisierungen.

Gewerbesteuergesetz (GewStG) : Dieses Gesetz hat Themen wie die Bemessung der Gewerbesteuer, den Steuermessbetrag und die Erhebung der Steuer zum Regelungsinhalt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) : Das Grundgesetz ist die Bundesverfassung Deutschlands. Ganz zentral sind die darin verankerten Grundrechte (Art. 1 – 19 GG), welche sich in Freiheits- und Gleichheitsrechte untergliedern und Verfassungsrang genießen. Auch Verfassungskonzepte wie die Gewaltenteilung und die Unterteilung in Bund und Länder finden sich hier wieder. Des Weiteren regelt das Grundgesetz Aufbau und Funktionsweise von Bundesorganen.

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) : Das GmbH-Gesetz betrifft die Errichtung, die Rechtsverhältnisse, die Vertretung, den Gesellschaftsvertrag und die Auflösung der GmbH. Auch die Rechtsverhältnisse der Mitglieder sind hier geregelt.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) : Dieses Gesetz reglementiert Wettbewerbsbeschränkungen und soll dadurch einen ausgeglichenen, fairen Wettbewerb fördern.

Gesetzestexte H

Heimarbeitsgesetz (HAG) : Dieses Gesetz hat die Heimarbeit zum Regelungsgegenstand. Zu diesem Zwecke trifft es allgemeine Schutzvorschriften und nimmt einen Arbeitszeit-, Gefahren-, Entgelt- und Kündigungsschutz vor.

Handelsgesetzbuch (HGB) : Das Handelsgesetzbuch ist die zentrale Kodifikation im Handelsrecht und findet als solche unter Kaufleuten Anwendung. Zweck des Gesetzes ist es, den Handelsverkehr zu regeln – etwa durch Führung eines Handelsregisters, Regelung der Prokura, usw. – und zu vereinfachen. Auch die Gesellschaftsformen der OHG, der KG und der stillen Gesellschaft sind im HGB geregelt.

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) : Die Handwerksordnung regelt die Ausübung und Berufsbildung verschiedener zulassungspflichtiger und zulassungsfreier Handwerke.

Gesetzestexte I

Insolvenzordnung (InsO) : Die Insolvenzordnung regelt das Insolvenzverfahren, ein Verfahren der Zwangsvollstreckung, welches dazu dient, „die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, in dem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt […] wird“ (§ 1 1 InsO).

Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (IT-FortBV) : Die IT-Fortbildungsverordnung beschreibt den Aufbau und die Prüfung von verschiedenen IT-Fortbildungen.

Gesetzestexte J

Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) : Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Beschäftigung sowie Beschäftigungsbeschränkungen und –verbote für Kinder und Jugendliche, um ihre Sicherheit, Gesundheit und gewöhnliche Entwicklung zu schützen.

Gesetzestexte K

Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV) : Die Kinderarbeitsschutzverordnung basiert auf § 5 Iva JArbSchG und trifft spezielle Arbeitsschutzregelungen für Kinder ab 13 Jahren und vollzeitschulpflichtige Jugendliche.

Kündigungsschutzgesetz (KSchG) : Dieses Gesetz gewährt allgemeinen Kündigungsschutz bei den drei normierten Kündigungsgründen vor: personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen. Gegen etwaige Kündigungen kann mit einer Kündigungsschutzklage (§ 4 1 KSchG) vorgegangen werden.

Körperschaftssteuergesetz (KStG) : Dieses Gesetz regelt die Besteuerung des Einkommens juristischer Personen (sog. Körperschaft).

Gesetzestexte L

Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG) : Das Ladenschlussgesetz bestimmt die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen i. S. d. § 1 I LadSchlG. Teilweise gibt es Sonderregelungen, z. B. Apotheken, Tankstellen und Flughäfen. In allen Bundesländern (bis auf Bayern) gibt es jedoch landesspezifische Landesöffnungsgesetze, sodass das LadSchlG fast ausschließlich subsidiär gilt.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (LasthandhabV) : Die Lastenhandhabungsverordnung richtet sich auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, die ihrer Arbeit manuell Lasten handhaben.

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) : Diese Verordnung soll den Arbeitnehmer vor Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit durch Lärm oder Vibrationen im Arbeitsumfeld schützen.

Gesetzestexte M

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG) : Das Mitbestimmungsgesetz regelt, dass in Unternehmen ein Aufsichtsrat unter Beteiligung von Arbeitnehmervertretern zu bilden ist. Dem Aufsichtsrat kommen sodann bestimmte Rechte und Pflichten zu, die gewährleisten sollen, dass der Arbeitnehmer Prozesse im Unternehmen mitbestimmen kann (etwa durch Kontrolle des Vorstands).

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestG) : Dieses Gesetz ist das Äquivalent des MitbestG in der Montanindustrie.

Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen erzeugenden Industrie (MontanMitbestGErgG) : Dieses Gesetz ist eine Ergänzung des MontanMitbestG hinsichtlich der Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen.

Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MontanMitbestGErgGWO 2005) : Diese Wahlordnung richtet sich auf das MontanMitbestG.

Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (MuSchEltZV) : Die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung verweist auf das BEEG und enthält spezifische Regelungen für Beamte des Bundes.

Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium : Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz von schwangeren Frauen und Müttern neugeborener Kinder im Arbeitsverhältnis. Durch die Aufstellung von Schutzfristen, die Anpassung der Arbeitsbedingungen und Gewährung von Mutterschaftsgeld soll eine Teilhabe der (werdenden) Mutter ermöglicht werden.

Gesetzestexte N

Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (NachwG) : Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, eine Niederschrift über die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrags anzufertigen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Gesetzestexte P

Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) : Das Pflegezeitgesetz schafft zeitliche Flexibilität und Sicherheit für Beschäftigte, die Angehöriger in häuslicher Umgebung zu pflegen haben, indem es die Möglichkeit einer (teilweisen) Freistellung in Pflegezeit regelt.

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ProdHaftG) : Das Produkthaftungsgesetz regelt die Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte. Unter anderem legt das Gesetz dem Hersteller Verkehrssicherungspflichten auf und nimmt eine Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten vor – dadurch liegt die Beweislast beim Hersteller.

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV) : Die PSA-Benutzungsverordnung definiert persönliche Schutzausrüstungen, regelt die Bereitstellung und Benutzung dieser und legt dem Arbeitgeber eine Unterweisungspflicht auf.

Gesetzestexte S

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbWO) : Diese Wahlordnung regelt den Ablauf von Wahlen für die Schwerbehindertenvertretung.

Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil - (Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBI. I S. 3015) (SGB I) : Das SGB I bildet den Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs und „soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten“ (§ 1 I SGB I). Es regelt zu diesem Zwecke die sozialen Rechte, die einzelnen Sozialleistungen und die zuständigen Sozialleistungsträger. Zudem benennt es gemeinsame – allgemeine – Vorschriften, die für alle Sozialleistungsbereich des SGB gelten.

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung) (SGB III) : Das SGB III hat im Sozialgesetzbuch das Thema der Arbeitsförderung zum Gegenstand. Das beinhaltet Leistungen wie Berufsberatung, Vermittlungsangebote und Zuschüsse. Auch die Voraussetzungen und Höhe von Arbeitslosengeld sind hier geregelt.

Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) : Das SGB IX dient der Gewährleistung von Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft. Es unterteilt sich in Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, das Eingliederungshilferecht und das Schwerbehindertenrecht.

Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG) : Das Sprecherausschussgesetz regelt die Errichtung und Organisation von Sprecherausschüssen in Betrieben mit i. d. R. mindestens zehn leitenden Angestellten.

Strafgesetzbuch (StGB) : Das Strafgesetzbuch ist die zentrale Kodifikation des materiellen Strafrechts in Deutschland und regelt als solche die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Verhaltens. Es gliedert sich in einen Allgemeinen Teil, in welchem etwa Begehungsformen, Irrtumslehre, Versuchsstrafbarkeit und Rechtfertigungsgründe geregelt sind, und einen Besonderen Teil, welcher sich weiter in die verschiedenen Deliktsarten unterteilt.

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) : Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung : Diese Verordnung trifft verschiedene, situationsspezifische Maßnahmen und  Bestimmungen für den Strahlenschutz, also den Schutz vor ionisierenden Strahlen, die entweder von radioaktiven Stoffen oder dem Betrieb spezieller Einrichtungen ausgehen.

Gesetzestexte T

Tarifvertragsgesetz (TVG) : Dieses Gesetz regelt Themen rund um den Tarifvertrag.

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) : Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gewährt einen Anspruch auf Teilzeitarbeit und regelt die Befristung von Arbeitsverhältnissen.

Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns : Das Tarifautonomiestärkungsgesetz  richtet sich auf die Stärkung der Tarifautonomie und die Schaffung von angemessenen Arbeitsbedingungen. Zentral ist Artikel 1, der den allgemeinen Mindestlohn verankert.

Gesetzestexte U

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (UAG) : Das Umweltauditgesetz trifft Regelungen für Umweltgutachter und den Umweltgutachterausschuss (UGA), welcher die Verbreitung des Europäischen Umweltmanagementsystems EMAS in Deutschland fördern soll.

Verordnung nach dem Umweltauditgesetz über die Erweiterung des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung auf weitere Bereiche (UAGErwV) : Die UAG-Erweiterungsverordnung erweitert den Anwendungsbereich von EMAS auf Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unternehmen mit Berührpunkten zur Materie dieser Verordnung.

Umwandlungsgesetz (UmwG) : Dieses Gesetz hat die Umwandlung von Rechtsträgern mit Sitz in Deutschland zum Gegenstand. Es regelt mithin die Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung und den Formwechsel solcher Rechtsträger.

Gesetzestexte V

Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) : Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber.

Gesetzestexte W

Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) (Wahlordnung zum BetrVG) : Diese Wahlordnung regelt den Ablauf von Wahlen für den Betriebsrat.

Verordnung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz (WODrittelbG) : Diese Wahlordnung regelt den Ablauf von Wahlen für die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem DrittelbG.

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung Seeschifffahrt - WOS) (WOS) : Diese Wahlordnung beruht auf § 126 BetrVG und gilt für die Bordvertretung.

Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes (Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz) (WOSprAuG) : Diese Wahlordnung regelt den Ablauf von Wahlen für den Sprecherausschuss nach dem SprAuG.

Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (1. WOMitbestG) : Diese Wahlordnung regelt den Ablauf von Wahlen für Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem MitbestG.