Neu im Wirtschaftsausschuss

Ihr erfolgreicher Start in die Ausschussarbeit - Auch als WEBINAR

Zum ersten Mal im Wirtschaftsausschuss – was nun? Als neu ernanntes Mitglied bringen Sie ggf. bereits wirtschaftliche Kenntnisse und vor allem Interesse mit. Doch in der Anfangsphase stellen sich Ihnen wichtige Fragen: Wie funktioniert das mit den Sitzungen? Wie ist die Freistellungsregelung? Was darf und was muss ich als Ausschussmitglied tun? Mit wem darf ich worüber sprechen? Wie stehen eigentlich Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss und Arbeitgeber zueinander?

Dieses Kompaktseminar hilft Ihnen, diese »ersten Fragen« zu klären. Sie erhalten so – abgestimmt auf Ihre konkreten Fragestellungen – einen Überblick über die grundlegenden Rahmenbedingungen der Ausschussarbeit. Sie befassen sich mit Ihrer persönlichen Rechtsstellung und mit den Fragen der Arbeitsorganisation des Gremiums. So erhalten Sie Handlungssicherheit und bringen Ihren Wirtschaftsausschuss effektiv auf den Weg.


Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses im Überblick

  • Information und Beratung nach §§ 106 ff. BetrVG
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten – was umfasst das?
  • Persönliche Rechtsstellung der Mitglieder (Freistellung, Geheimhaltungspflicht, Haftung, Schulungsanspruch)
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber

Arbeitsorganisation des Wirtschaftsausschusses

  • Geschäftsordnung für den Wirtschaftsausschuss
  • Arbeits- und Aufgabenteilung im Wirtschaftsausschuss
  • Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Sitzungen
  • Auswertung und Umsetzung von Gesprächs- und Verhandlungsergebnissen
  • Informationen für den (Gesamt-)Betriebsrat aufbereiten
  • Externer Sachverstand – wann und wer?

Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung und anderen Funktionsträgern

  • Initiativen, Vorschläge, Stellungnahmen
  • Auskunftsverlangen an den Unternehmer und Einblicksrecht
  • Streit über die Erforderlichkeit von Informationen für den WA
  • Vorgehen bei Meinungsverschiedenheiten
  • Termin- und Arbeitsplanung

Wirtschaftliche Grundbegriffe – Überblick über die Kernbereiche, in denen Sie sich auskennen müssen

  • Rechnungslegung
  • Jahresabschluss
  • Geschäftsbericht
  • Kennzahlensysteme

 


Wenn Sie noch nicht über grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen, empfehlen wir Ihnen unsere Seminare „Wirtschaftliche Grundlagen I + II“


Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Das BAG bejaht unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Schulungsanspruch für ein nicht dem Betriebsrat angehörendes Wirtschaftsausschussmitglied. Weitere Informationen zum Schulungsanspruch für Mitglieder des Wirtschaftsausschusses

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