Konfliktmanagement und Mediation für Personalräte
Konflikte erkennen und Lösungen finden
Konflikte im Berufsalltag sind belastend. Sie können gewünschte Veränderungen blockieren und die Zufriedenheit einschränken. Konflikte lassen sich nicht vermeiden, wohl aber ihre Eskalation. Ein konstruktiver Umgang bietet Chancen für ein positives Arbeitsklima und damit für verbesserte Leistungen.
Die Personalräte müssen sich auf verschiedenen Ebenen mit Konflikten auseinandersetzen. Sie sind Konfliktpartei und Verhandlungspartner, wenn es um Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber geht. Sie können die Konfliktbearbeitung konstruktiv und vermittelnd begleiten, wenn Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmern auftreten. Außerdem sollen Sie Arbeitnehmer unterstützen, wenn diese in Konflikt mit dem Arbeitgeber oder auch mit Kollegen kommen.
Auf den Punkt: Sie erhöhen mit diesem Seminar Ihre Kompetenz, zielgerichtet und konstruktiv in Auseinandersetzungen zu gehen. Ihnen wird vermittelt, wie Sie Konflikte analysieren und lösungsorientiert mit ihnen umgehen können. Sie lernen Grundzüge des Mediationsverfahrens kennen.
Konfliktursachen und Konfliktarten
- Analyse von Konflikten
- Eskalationsstufen und Dynamik von Konflikten
- Die unterschiedlichen Ebenen eines Konflikts
Typische Konflikte im Betrieb
- Der Arbeitnehmervertreter als Konfliktberater?
- Konflikte zwischen Arbeitnehmern oder mit Vorgesetzten
- Konflikte zwischen Fraktionen und/oder einzelnen Mitgliedern im Personalrat
- Konflikte der Arbeitnehmervertretung mit dem Arbeitgeber
Erkennen des eigenen Konfliktverhaltens
- Typische Verhaltensmuster
- Die eigene Rolle im Konflikt erkennen
- Die besondere Rolle des Personalrats in Konflikten
Wie funktioniert Mediation?
- Grundphilosophie, Leitsätze und Lösungsmöglichkeiten
- Phasenmodell der Wirtschaftsmediation
- Das Harvard-Konzept
- Verantwortung des Mediators für den Prozess der Lösungsentwicklung
- Ergebnissicherung und Lösungsbegleitung
Schulungsanspruch
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.