Start mit dem neuen Gremium – für Personalräte

Gute Kooperation im Personalrat-Team

Ob Ihr Personalratsgremium nach der Wahl erfolgreich sein wird, ist im hohen Maße von der Arbeit in der Gruppe abhängig. Teamarbeit spielt dabei eine entscheidende Rolle. Personalratsmitglieder sind verpflichtet, Entscheidungen gemeinsam im Gremium zu treffen. Das erfordert eine gute Arbeitsorganisation, transparente und von allen getragene Teamregeln und eine gemeinsame Festlegung von Zielen und Vorgehensweisen. Nur wenn es gelingt, die Ressourcen im Team optimal zu nutzen, wird Ihr Gremium zu einem erfolgreichen Team werden können.

In diesem Workshop werden die Grundlagen der Teamarbeit praxisgerecht dargestellt und eingeübt. Sie entwickeln mit einem erfahrenen Trainer ein Leitbild für Ihre Personalratsarbeit, stimmen Teamregeln ab und erstellen einen Arbeitsplan für die erste Zeit. Durch die Einbindung und moderierte Arbeitsweise erreichen Sie eine positive Arbeitsatmosphäre, die die Teambildung unterstützt.


Zusammenarbeit im Team

  • Vom Gremium zum Team – Strategien für den Umgang miteinander
  • Wie verstehen wir Personalratsarbeit und unsere Aufgaben?
  • Welche Regeln soll es in unserem Gremium geben? Erarbeitung spezifischer Teamregeln
  • Welche Erwartungen haben wir aneinander und welche Erwartungen haben wir an den/die Personalratsvorsitzende/n?

Die Ziele des Personalrats klären

  • Welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es in unserem Unternehmen/ unserer Dienststelle?
  • Was will die Belegschaft?
  • Wie kommen wir zu einem gemeinsamen strategischen Agieren?
  • Themenfindung für die anstehende Amtszeit

Planung für den Start in die Arbeit

  • Bildung geeigneter Ausschüsse
  • Nicht einer für alles – Aufteilung von Arbeit auf Ausschüsse, Teams und einzelne Personalratsmitglieder
  • Wie planen wir die gemeinsame Arbeit?
  • Welche Projekte wollen und/oder müssen wir im Personalrat angehen?
  • Bildungsplanung – das A und O für eine professionelle Personalratsarbeit

Schulungsanspruch

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.

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Jedes Inhouse-Seminar wird individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt. Inhalte, Ablauf, Dauer, Zeiten und Veranstaltungsort planen wir gemeinsam mit Ihnen. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein persönliches und unverbindliches Angebot.

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