Arbeitsrecht

Wie ist das Arbeitsrecht geregelt?

Ein einheitliches Arbeitsrecht existiert in Deutschland nicht. Vielmehr gelten für abhängig Beschäftigte (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) eine Vielzahl an Schutzgesetzen, Verordnungen und Bestimmungen. Diese Regelungen werden allgemein als Arbeitsrecht verstanden. Allgemein gesprochen regelt das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigten.

Das Arbeitsrecht wird häufig in zwei Rechtsbereiche unterteilt:

Individuelles Arbeitsrecht

Individualrechtliche Vorschriften regeln, auf Basis des Arbeitsvertrages, das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und dem/der einzelnen Beschäftigten (z.B. Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz).

Kollektives Arbeitsrecht

Kollektivrechtliche Vorschriften sind z.B. das Betriebsverfassungsgesetz oder das Tarifvertragsgesetz. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Betriebsparteien (Betriebsrat und Arbeitgeber) oder den Tarifparteien (Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden).

Nach § 80 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat darauf zu achten, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden, daher gilt:

Die zahlreichen Schutzgesetze, wie z.B. Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sollten dem Betriebsrat unbedingt bekannt sein.

siehe auch: Arbeitnehmer, Betriebsverfassungsgesetz, Mutterschutz, Kündigungsschutz, Arbeitszeitgesetz