Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
Professionelle Vorbereitung auf Ihre Aufsichtsratswahl
Von der Erstellung der Wählerliste bis zur Bekanntmachung des Wahlergebnisses: Als Wahlvorstand müssen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und allen Fristen und Formalien vertraut sein, um die Aufsichtsratswahl fehlerfrei durchführen zu können. In diesem Inhouse-Seminar werden Ihnen alle wichtigen Schritte des für Sie maßgeblichen Wahlverfahrens erläutert. Wir versetzen Sie in die Lage, die Wahl professionell vorzubereiten und ordnungsgemäß durchzuführen – abgestimmt auf Ihre Situation und Ihre besonderen Fragestellungen. In der Inhouse-Schulung erarbeiten Sie alle Punkte für Ihren individuellen Zeitplan und für die erforderlichen Formulare.
Die Voraussetzungen zur Wahl eines Aufsichtsrats
- Stellung und Aufgabe des Aufsichtsrats im Unternehmen
- Gesetzliche Grundlagen: Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz und anzuwendende Wahlordnungen
- Rechtsform der Kapitalgesellschaft, Betriebsbegriff und weitere Abgrenzungsfragen
Die Beschäftigtengruppen
- „In der Regel“ beschäftigte Arbeitnehmer
- Aktives und passives Wahlrecht
- Berücksichtigung von Sonderfällen, z.B. doppelte Betriebszughörigkeit, Matrixstrukturen, Zeitarbeit, konjunkturbedingt und kurzfristig eingesetztes Personal
Rechtsstellung des Wahlvorstands
- Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat
- Pflicht des Unternehmens zur umfassende Information
- Erforderliche Sachmittel für die Erfüllung der Aufgaben
- Beschlussfassung und Niederschriften im Wahlvorstand
- Besonderer Schutz der Wahlvorstandsmitglieder
- Haftungsfragen und Datenschutz
Das Wahlverfahren im Einzelnen – rechtliche Anforderungen und Praxisfragen
- Fakten – Fristen – Formulare: das Wichtigste im Überblick
- Erstellen der Wählerliste und Bekanntmachung
- Das korrekte Wahlausschreiben – was ist zu beachten?
- Besondere Fragestellungen bei der Delegiertenwahl
- Wahlvorschläge – formale Anforderungen und Umgang mit Fehlern
- Briefwahl – wann und wie möglich? Welche Fristen sind zu beachten?
- Sorgfaltspflichten auch am Wahltag, insbesondere zu: Stimmzettel, Wahllokal, Geheimnisschutz und Auszählung
- Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Was tun bei Anfechtung der Wahl / Rechtsstreitigkeiten?
- Die Schulungsdauer ist abhängig vom Vorwissen der Teilnehmer und von der Art des Wahlverfahrens sowie der anzuwendenden Wahlordnung.
- Klären Sie bitte im Vorfeld, nach welcher gesetzlichen Grundlage Ihr Aufsichtsrat zusammengesetzt ist (Drittelbeteiligungsgesetz oder Mitbestimmungsgesetz) und – im Fall der Anwendung des MitbestG – nach welcher der drei Wahlordnungen die Wahl zu erfolgen hat. Dies können Sie der Unternehmensbekanntmachung entnehmen.
- Die Veranstaltung ist auch als WEBINAR möglich
Schulungsanspruch
Diese Seminare richten sich an Mitglieder des Wahlvorstands sowie an Mitglieder des Betriebsrats, soweit sie ebenfalls an der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen beteiligt sind. Die Kosten der Veranstaltung müssen nach § 20 Abs. 3 BetrVG vom Arbeitgeber getragen werden, wenn bei den Mitgliedern des Wahlvorstands keine ausreichenden Kenntnisse über die Durchführung der Wahl vorliegen, etwa weil sie erstmals in den Wahlvorstand berufen wurden oder weil die vorhandenen Kenntnisse inzwischen verblasst sind. Der Besuch dieses Seminars ist vom Wahlvorstand und/oder dem Betriebsrat zu beschließen.
Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.