Erfolgreicher Neustart nach der Wahl - drei Dinge, die jetzt wichtig sind!

Nach der Betriebsratswahl beginnt für viele Gremien eine neue Phase: Neue Mitglieder kommen hinzu, Rollen müssen gefunden und Themen priorisiert werden. Gerade in den ersten Wochen nach der konstituierenden Sitzung werden wichtige Weichen für die kommenden Jahre gestellt.

Viele Betriebsräte nutzen diese Zeit bewusst für einen strukturierten Neustart. Drei Fragen sind dabei besonders wichtig:

  • Was wollen wir als Gremium erreichen – und mit welcher Strategie?
  • Sind wir fachlich gut aufgestellt – wo besteht Schulungsbedarf?
  • Wie gestalten wir die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber?

Wenn diese Punkte frühzeitig geklärt werden, schafft das eine solide Grundlage für die Betriebsratsarbeit der gesamten Amtszeit.

 

1. Gemeinsam Ziele festlegen und die Arbeit strukturieren

Nach der Wahl gilt es zunächst, das neue Gremium als Team zusammenzuführen. Wiedergewählte Mitglieder bringen Erfahrung mit, neue Betriebsratsmitglieder oft frische Perspektiven und Ideen. Beides zusammen kann eine große Stärke sein – wenn es gelingt, die Zusammenarbeit gut zu organisieren.

Gleichzeitig stehen meist viele Themen im Raum: Anliegen aus der Belegschaft, Erwartungen des Arbeitgebers, laufende Projekte oder bereits bekannte Konfliktfelder. Um hier nicht sofort im Tagesgeschäft unterzugehen, lohnt sich ein strukturierter Start.

Eine bewährte Möglichkeit ist eine moderierte Auftaktklausur des Betriebsrats. Dabei kann das Gremium gemeinsam:

  • zentrale Themen und Herausforderungen sammeln,
  • Prioritäten festlegen und Ziele definieren,
  • Aufgaben und Zuständigkeiten klären,
  • eine gemeinsame Strategie entwickeln.

Diese Zeit für strategische Planung zahlt sich aus. Sie hilft, die vorhandenen personellen Ressourcen sinnvoll einzusetzen und die Arbeit des Betriebsrats langfristig erfolgreich auszurichten.

Für den gemeinsamen Einstieg kann außerdem ein Teamtraining für das Betriebsratsgremium sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn viele Mitglieder neu im Amt sind.

 

2. Fachliches Wissen aufbauen und Schulungsbedarf klären

Ein zweiter wichtiger Schritt nach der Neukonstituierung ist die Frage: Sind wir fachlich gut aufgestellt?

Gerade neu gewählte Betriebsratsmitglieder benötigen zunächst grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht, um ihre Aufgaben sicher wahrnehmen zu können. Dieses Wissen ist Voraussetzung dafür, dass das Gremium handlungsfähig ist und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten kann.

Viele Betriebsräte beginnen daher mit einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Kompetenzen im Gremium und planen darauf aufbauend ihre Schulungen.

Besonders wichtig sind dabei häufig:

  • Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts und Arbeitsrechts
  • Beteiligungsrechte in personellen und sozialen Angelegenheiten
  • Praktische Abläufe der Betriebsratsarbeit

Unsere Einführungsseminare für Betriebsratsmitglieder vermitteln genau diese Grundlagen und erleichtern den Einstieg in die Betriebsratsarbeit.

 

Unsere Grundlagenveranstaltungen

 

Gerade für neu gewählte Gremien kann ein Inhouse-Seminar besonders sinnvoll sein. Dabei kommt der Referent bzw. die Referentin direkt zu Ihnen in den Betrieb – und alle Mitglieder können gemeinsam starten.

Ein Inhouse-Format bietet mehrere Vorteile:

  • Inhalte können auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten werden,
  • das gesamte Gremium nimmt gemeinsam teil,
  • Fragen aus dem eigenen Betrieb können direkt besprochen werden und
  • gleichzeitig stärkt das gemeinsame Lernen die Zusammenarbeit im Team.

Viele Betriebsräte kombinieren zum Beispiel ein Einsteigerseminar zum Betriebsverfassungsrecht mit einem Teamworkshop, um fachliche Grundlagen und Teamentwicklung miteinander zu verbinden.

Besonderer Tipp:   Wenn Sie eine umfassendere Bildungsplanung entwickeln möchten, unterstützen Sie unsere BR-Navis gerne vor Ort. In einem unverbindlichen und kostenfreien Gespräch können Sie gemeinsam den Schulungsbedarf Ihres Gremiums analysieren und wertvolle Praxistipps für die Arbeit im Betriebsrat erhalten.

 

3. Die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber neu gestalten

Neben der internen Organisation des Gremiums spielt auch die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eine wichtige Rolle für einen erfolgreichen Neustart.

Viele Betriebsräte kennen die Situation: Die Zusammenarbeit ist von Konflikten, Missverständnissen oder mangelnder Kommunikation geprägt. Dabei verlangt § 2 BetrVG ausdrücklich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Nach einer Wahl bietet sich oft die Chance, hier neue Akzente zu setzen. Neue Mitglieder im Gremium können dazu beitragen, festgefahrene Strukturen zu überdenken und neue Wege der Zusammenarbeit zu entwickeln. Auf beiden Seiten!

Das bedeutet nicht, dass Betriebsrat und Arbeitgeber immer einer Meinung sein müssen. Unterschiedliche Interessen gehören zur betrieblichen Mitbestimmung. Entscheidend ist jedoch, dass Konflikte sachlich, konstruktiv und lösungsorientiert geführt werden.

Ein guter erster Schritt kann sein:

  • Erwartungen an die Zusammenarbeit zu klären,
  • Kommunikationswege zu verbessern,
  • Rollen und Verantwortlichkeiten bewusst zu reflektieren,
  • gemeinsame Regeln für die konstruktive Zusammenarbeit zu entwickeln.

Auch hierbei können Seminare oder Workshops hilfreich sein, die sich speziell mit der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber beschäftigen. Am besten firmenintern, so arbeiten Sie konkret und vertraulich an Ihren Fragen und Problemstellungen.

Ein guter Start zahlt sich langfristig aus!

Die ersten Monate nach der Wahl sind eine wichtige Phase für jedes Betriebsratsgremium. Wer sich Zeit nimmt, gemeinsame Ziele zu entwickeln, fachliches Wissen aufzubauen und die Zusammenarbeit im Betrieb bewusst zu gestalten, legt damit eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Amtszeit.

Unsere Seminare unterstützen neu gewählte Betriebsräte genau in dieser Phase – sowohl in offenen Seminaren als auch in maßgeschneiderten Inhouse-Veranstaltungen für Ihr gesamtes Gremium.

Gut zu wissen: Inhouse-Seminare für neu gewählte Betriebsräte

Gerade zu Beginn der Amtszeit entscheiden sich viele Betriebsräte für eine Inhouse-Schulung für das gesamte Gremium.

Das bietet mehrere Vorteile:

✓ alle Mitglieder starten mit dem gleichen Wissensstand
✓ Inhalte können auf den eigenen Betrieb zugeschnitten werden
✓ Fragen aus der Praxis lassen sich direkt klären
✓ gleichzeitig wird die Zusammenarbeit im Gremium gestärkt

Viele Betriebsräte kombinieren dabei Grundlagenwissen mit einem Teamworkshop für den gemeinsamen Start.

Gerne beraten wir Sie zu passenden Angeboten für Ihr Betriebsratsgremium.

Wir wünschen einen guten Start in die neue Amtszeit!

Heike Holtmann, Ass. jur. & Mediatorin

☎ 0251 1350-6666

inhouse@poko.de

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