Erste Fragen zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

 

730x300 § und viele liegende Fragezeichen

1. Sie sind neu im Betriebsrat? Was ist nun zu tun?

Der Betriebsrat muss die Einhaltung der Gesetze überwachen, die zugunsten der Arbeitnehmer gelten. So ist es in § 80 Abs. 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu lesen.

  • Als erstes sollten Sie sich deshalb unbedingt über genau dieses Gesetz schlau machen, das die wichtigste Grundlage Ihrer Betriebsratsarbeit darstellt!
  • Eine aktuelle Sammlung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetzestexte steht übrigens jedem Betriebsratsmitglied zu. Die zählt nämlich zu den sachlichen Mitteln, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung stellen muss.

2. Und für wen gilt das BetrVG?

Für Arbeitnehmer! Arbeitnehmer nach dem BetrVG sind: Arbeiter, Angestellte, Beschäftigte in ihrer Berufsausbildung und Heimarbeiter (die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten). Das BetrVG findet keine Anwendung für leitende Angestellte.

3. Was ist bei der Betriebsratsarbeit zu beachten?

Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt aus. Für die Dauer der Wahrnehmung der erforderlichen Betriebsratsaufgaben werden sie von der Arbeit freigestellt. Dabei muss einiges beachtet werden, wie z.B. diese Punkte:

  • Wichtig ist die Geheimhaltungspflicht: Die Mitglieder des Betriebsrats – auch Ersatzmitglieder - sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht zu offenbaren und nicht zu verwerten, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden sind, und die vom Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet wurden. Dies gilt übrigens auch nach dem Ausscheiden aus dem Betriebsrat!
  • Der Betriebsrat kann nur gemeinsam als Gremium Entscheidungen treffen – nicht ein einzelnes Mitglied allein!
  • Der Betriebsratsvorsitzende ist jedoch das „Sprachrohr“ des Betriebsrats und hat besondere Aufgaben. Dazu gehört z.B. die Einberufung und Leitung von Betriebsrats-Sitzungen, das Führen der laufenden Geschäfte des Betriebsrats, die Erledigung von allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats und einiges mehr. Hierzu erfahren Sie mehr in einem unserer nächsten Tipps.

4. Wo trifft sich der Betriebsrat?

In regelmäßigen Betriebsratssitzungen. Hier werden die Beschlüsse gefasst, die die Grundlage für das Handeln des Betriebsrats bilden. Der Betriebsratsbeschluss ist die einzig zulässige Form der Willensbildung des Betriebsrats! Mit ihm trifft das Gremium Betriebsrat seine Entscheidungen. Ein Beschluss kann nur in einer Betriebsrats-Sitzung gefasst werden.

5. Wo hat der Betriebsrat überall mit zu reden?

Das ist unterschiedlich. Es gelten verschiedene Beteiligungsrechte: Es gibt Mitwirkungsrechte, bei denen der Arbeitgeber den Betriebsrat zwar in die Entscheidungsfindung einbeziehen muss, letztlich aber doch frei in seiner Entscheidung bleibt. Und es gibt die eigentlichen Mitbestimmungsrechte, bei denen der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern kann oder seine Zustimmung ausdrücklich erforderlich ist.

Ganz schön viel was man wissen muss und falsch machen kann!
Am besten machen Sie sich richtig schlau in den Einführungsseminaren bei Poko!

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