Betriebsverfassungsrecht – Teil 3
Stark im Recht, kompetent in der Beratung
Dieses praxisorientierte Seminar vermittelt Ihnen fundiertes Wissen über Ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ein weiterer Fokus liegt auf dem sicheren Umgang mit Betriebsänderungen, die für betroffene Kollegen existenzbedrohend sein können. Darüber hinaus stärken Sie Ihre Gesprächsführungskompetenz für Beratungssituationen mit Beschäftigten – von der strukturierten Bearbeitung von Beschwerden bis zur Rolle als vermittelnde Ansprechperson.
Unternehmerische Entscheidungen in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gehören zum Kernbereich betrieblicher Mitbestimmung. Die Kenntnis Ihrer Rechte – von der Informationsgewinnung bis zur rechtssicheren Einflussnahme – sowie die Fähigkeit zur souveränen Anwendung sind für jedes Betriebsratsmitglied unverzichtbar.
Mehr Kompetenz in Kernpunkten des BetrVG (2,0 Tage)
Mitwirkung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten
- Informations- und Beratungsrechte bei der Personalplanung und Beschäftigungssicherung
- Richtlinien zur Personalauswahl – nicht ohne Betriebsrat
- Umfassende Beteiligungsrechte bei Beurteilungsrichtlinien und Formularverträgen
Starke Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
- Einstellung, Ein-/Umgruppierung, Versetzung – nur mit Zustimmung des BR
- Anwendung der Zustimmungsverweigerungsrechte gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG
- Anhörungsrecht bei Kündigungen – Anforderungen/Rechtsfolgen bei Fehlern
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsausschuss
- Wichtig: rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Was bedeutet »Betriebsänderung« konkret?
- Digitalisierung und neue Technologien als Auslöser
- Der Interessenausgleich als Fahrplan: Zweck, Inhalt und Bedeutung
- Sozialplan: finanzieller Ausgleich für Nachteile – Gestaltungmöglichkeiten
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Einigungsstelle: Ablauf, Einsatz und Erfolgsaussichten
- Informations- und Beratungsrechte rechtzeitig einfordern und effektiv nutzen
- Kosten: Wer trägt welche?
Beschwerden von Arbeitnehmern – der Betriebsrat als Vermittler?
- Einleitung, Ablauf und Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens
Kommunikation und Beratungskompetenz im Betriebsratsalltag (1,5 Tage)
Beratung gestalten – Beschwerden strukturiert bearbeiten – Vermittlungsrolle stärken
- Die Rolle als Berater verstehen – sachliche Distanz mit persönlicher Nähe
- Gesprächsanlass klären – Anliegen strukturiert einordnen
- Vertrauen schaffen – aktiv zuhören, Sicherheit geben
- Gesprächstechniken zur Klärung
- Realistische, umsetzbare Lösungswege entwickeln
- Beschwerden aufnehmen – intern vermitteln oder gezielt weiterleiten
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist verantwortliche Betriebsratsarbeit nur dann möglich, wenn jedes Betriebsratsmitglied über Mindestkenntnisse für die mit seinem Amt verbundenen Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind hinsichtlich des BetrVG in erster Linie durch Schulung zu erlangen (z. B.: BAG 28.09.2016 – 7 AZR 699/14).
Als Aufbauseminar empfehlen wir Ihnen im Anschluss unser Seminar Betriebsverfassungsrecht – Teil 4.
Schulungsanspruch
Unsere Einführungsseminare vermitteln das für die Betriebsratsarbeit unbedingt erforderliche Wissen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Darüber hinaus vermitteln sie das erforderliche wirtschaftliche und kommunikative Grundwissen, ohne das eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Besonders gefallen hat mir die Dreiteilung des Seminars: BetrVG-Theorie, Rhetorik, Beratung.
Der Referent war sehr engagiert, motiviert, kompetent, "einfach super!"
Vielen lieben Dank für das Engagement und die vielen Extras. Super.
Das Kommunikationstraining war sehr hilfreich, der Referent besonders sehr zuvorkommend.
Hohe Fachkompetenz, hohes Engagement. Sehr wichtig für meine Fortbildung als Betriebsrat-Mitglied.