Laufende Geschäfte des Betriebsrats

Laufende Geschäfte sind die internen, verwaltungsmäßigen, organisatorischen und zum Teil immer wiederkehrenden Aufgaben des Betriebsrats (BAG 15.08.2012 – 7 ABR 16/11).

Eine Definition, was darunter genau zu verstehen ist, enthält das Gesetz nicht. Eindeutig ist aber, dass es sich nur um interne Aufgaben ohne Außenwirkung handelt. Im Gegensatz dazu fällt also die Vertretung des Betriebsrats nach außen nicht darunter, vielmehr ist dies Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden.

An unterschiedlichen Stellen findet sich der Begriff der „laufenden Geschäfte“ im Gesetz wieder. So hat beispielsweise der Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 2 BetrVG dem Betriebsrat den erforderlichen Sachaufwand für die laufenden Geschäfte zur Verfügung zu stellen und ggf. nach Abs. 1 die Kosten dafür zu tragen.

Ab einer bestimmten Betriebsratsgröße (bei 9 oder mehr BR-Mitglieder) ist es nicht mehr effektiv, wenn das gesamte Gremium sich mit der laufenden Geschäftsführung befasst. Für ein sachgerechtes Arbeiten ist die Bildung eines Betriebsausschusses deshalb zwingendend erforderlich (§ 27 Abs. 1 BetrVG). Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können dagegen aufgrund eines entsprechenden Übertragungsbeschlusses gemäß § 27 Abs. 3 BetrVG die laufenden Geschäfte direkt auf den Vorsitzenden oder aber auch ein anderes Betriebsratsmitglied übertragen.

 

Der Ausschuss führt gem. § 27 Abs. 2 S. 1 BetrVG „die laufenden Geschäfte des Betriebsrats“. Dieser stellt jedoch lediglich ein (Hilfs-)Organ des Betriebsrats dar. Deshalb steht dem Ausschuss die Ausübung materieller Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nicht zu. Was im Einzelnen unter der Geschäftsführung zu verstehen ist, hängt von der Größe und den sonstigen Gegebenheiten eines Betriebs ab. Die von dem Betriebsausschuss auszuführende Geschäftsführung kann durch die Geschäftsordnung des Betriebsrats (§ 36 BetrVG) genauer bestimmt werden.

 

Regelmäßig zur Geschäftsführung gehören:

  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Vorbereitung von Sitzungen des Betriebsrats sowie von Betriebs- und Abteilungsversammlungen
  • Entwurf von Betriebsvereinbarungen oder von Stellungnahmen dem Arbeitgeber gegenüber
  • Einholung von Auskünften und Besorgungen von (Arbeits-)Unterlagen
  • Gesprächsführung mit externen Beratern
  • Allgemeiner Schriftverkehr usw.