Leitende Angestellte und Betriebsrat: Definition & Regeln

Bei der Wahlvorbereitung für die nächste Betriebsratswahl stellt sich für Wahlvorstand und Betriebsrat häufig die Frage, wer als leitende*r Angestellte*r im Betrieb anzusehen ist. Diese Frage ist entscheidend, da leitende Angestellte weder aktiv noch passiv wahlberechtigt sind und bei der Größe des zu wählenden Betriebsrats nicht berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Informationen rund um die Definition von leitenden Angestellten, sowie ihrer Rolle bei den Betriebsratswahlen, erfahren Sie in diesem Artikel sowie in den aufschlussreichen Betriebsrat-Seminaren des Poko-Instituts.

Leitende Angestellte und Betriebsrat

Ob jemand als leitende*r Angestellte*r gilt, ist primär eine Rechtsfrage und ergibt sich aus § 5 Abs. 3 BetrVG. Leitende Angestellte fallen aus dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), weil sie dem Arbeitgeber zu nahe stehen.

Die gesetzlichen Kriterien lauten:

  • Entscheidungsbefugnis über Einstellungen und Entlassungen: Leitend ist nur, wer das Recht hat, Einstellungen und Entlassungen autonom zu entscheiden.
  • Prokurist*innen und Generalbevollmächtigte: Zu beachten ist, dass die Vollmacht dieser Personen nicht zu stark eingeschränkt sein darf.
  • Sonstige Schlüsselpositionen: Mitarbeiter*innen, die aufgrund ihrer Stellung im Unternehmen regelmäßig bedeutende Aufgaben wahrnehmen, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens entscheidend sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse erfordert, gelten ebenfalls als leitende Angestellte. Ein zentrales Merkmal der Arbeit ist zudem, dass die Person „dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst“ (§ 5 Abs. 3 BetrVG).

Herausforderungen bei der Definition von leitenden Angestellten

In der Praxis ist die Einordnung oft nur in den ersten beiden Kategorien – Entscheidungen über Einstellungen und Entlassungen sowie Prokura – eindeutig möglich. Die dritte Kategorie ist weit gefasst und komplex.

Leitende Angestellte müssen Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen treffen oder sie maßgeblich beeinflussen. Wenn die Tätigkeit keinen Einfluss auf Zielvorstellungen und Produktion des Unternehmens hat, führt auch ihre weisungsfreie Ausführung nicht dazu, dass es sich bei Arbeitnehmer*innen um leitende Angestellte handelt.

Schließlich verlangt das Gesetz, dass Angestellte die Aufgaben regelmäßig wahrnehmen. Die Aufgaben dürfen nicht nur gelegentlich erfolgen, sondern müssen die Gesamttätigkeit der Angestellten prägen.

Sind Mitarbeiter*innen nicht eindeutig als leitende Angestellte definiert oder ist ihr Rat für die Geschäftsführung nicht entscheidend, sind es wahrscheinlich keine leitenden Angestellten im Sinne des BetrVG. Wenn Betriebsrat oder Wahlvorstand eine genaue Feststellung wünschen, muss der Arbeitgeber entsprechende Informationen liefern. Bei Uneinigkeit entscheidet das Arbeitsgericht.

Dürfen leitende Angestellte in den Betriebsrat gewählt werden oder den Betriebsrat wählen?

Leitende Angestellte können nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Ihre Nähe zur Unternehmensleitung und ihre Entscheidungsbefugnisse schließen sie von der aktiven und passiven Wahlbeteiligung aus. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Betriebsrat unabhängig und ausschließlich im Interesse der Arbeitnehmer*innen agiert. Zudem dürfen leitende Angestellte nicht an den Betriebsratswahlen teilnehmen. Ihre Funktion und Verantwortung innerhalb des Unternehmens stellen einen Interessenkonflikt dar, der ihre Unparteilichkeit in der Wahl behindern könnte.

Das BetrVG regelt die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer*innen und den Umfang der Mitbestimmung im Unternehmen. Durch die Definition von leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 wird klar abgegrenzt, wer zur Wahl des Betriebsrats berechtigt ist und wer nicht. Dies soll verhindern, dass Personen, die maßgebliche Entscheidungen für das Unternehmen treffen und die Interessen des Arbeitgebers vertreten, den Betriebsrat beeinflussen können.

Grundlagen der Betriebsratsarbeit mit Poko-Seminaren erlernen

Um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer*innen über die Zusammenstellung des Betriebsrats sowie Betriebsvereinbarungen ausreichend informiert sind, bietet das Poko-Institut eine Vielzahl von relevanten Seminaren zum Thema Betriebsrat an. Neben den Grundlagen der Betriebsratsarbeit bieten unsere Expert*innen auch tiefergehende Einblicke in das Wirken des Betriebsrats. Auf diese Weise erhalten die Teilnehmer*innen fundierte Kenntnisse, die sie in ihre Arbeit einfließen lassen können, um einen kompetenten Betriebsrat zu bilden.

Unsere Seminare behandeln sowohl elementare Themen wie die Betriebsratsgründung als auch Schulungen zu Homeoffice und mobiler Arbeit oder den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Als professioneller Inhouse-Service in Ihrem Betrieb, online via einem unserer Betriebsrat-Webinare oder an einem unserer Seminarorte – die Poko-Seminare bereiten Sie bestmöglich auf Ihre Tätigkeit im Betriebsrat vor. Erfahren Sie mehr und buchen Sie jetzt Ihr Seminar bei uns!