Achtung Beschlussfassung!

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  • Alle wichtigen Maßnahmen und Aufgaben bedürfen eines ordentlichen Beschlusses des gesamten Gremiums. Hier gilt es unbedingt die Formalitäten einzuhalten, da der Beschluss ansonsten nichtig sein kann.
  • Ein Beschluss kann nur im Rahmen einer Betriebsratssitzung gefasst werden, zu der ordnungsgemäß unter Nennung der Tagesordnung geladen wurde.
  • Die Ankündigung der Beschlussfassung gehört also in die Einladung, die jedem Betriebsratsmitglied so rechtzeitig vor der Sitzung vorliegen muss, dass alle sich ausreichend vorbereiten können. Das Gesetz gibt daher keine konkrete Frist vor. Die Tagesordnungspunkte müssen ausreichend konkret beschrieben sein (ist diesbezüglich bei der Einladung ein Fehler unterlaufen, kann der Beschluss trotzdem wirksam sein. Nämlich dann, wenn alle anwesenden Betriebsratsmitglieder in der Sitzung einstimmig entscheiden, dass der Beschluss trotz dieses Fehlers gültig sein soll).
  • Vor jeder Abstimmung ist zu prüfen, ob der Betriebsrat beschlussfähig ist. Und beschlussfähig ist der Betriebsrat nur, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.
  • Über jeden Antrag wird gesondert abgestimmt.
  • In der Regel werden Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit gefasst oder abgelehnt. Nur in wenigen Fällen, die ausdrücklich gesetzlich geregelt sind, ist eine absolute Mehrheit oder sogar Drei-Viertel-Mehrheit erforderlich.
  • Stimmenthaltung gilt als Ablehnung.
  • Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Die perfekte Abstimmung

  • Antrag vorlesen
  • Nach anderen Formulierungsvorschlägen fragen
  • Falls es keine gibt, abstimmen lassen
  • Ansonsten geänderten Text erneut verlesen und dann abstimmen
  • Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen dokumentieren, auch die Enthaltungen (sie wirken sich meist als Ablehnung aus)
  • Ergebnis verkünden und in der Sitzungsniederschrift protokollieren.
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