Virtuelle BR-Sitzung und rechtssichere Beschlussfassung
Auch auf Distanz handlungsfähig bleiben! - Auch als WEBINAR
Seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes im Juni 2021 können Betriebsratssitzungen unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin mittels Video- und Telefonkonferenz durchgeführt werden. Dazu sind u.a. die §§ 30, 33, 34 BetrVG ergänzt worden.
In diesem Seminar erfahren Sie – abgestimmt auf Ihre Situation und Ihre Fragestellungen – alles zu den rechtlichen Rahmenbedingungen: Vom Datenschutz über die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit bis hin zu Fragen der technischen Ausstattung vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen inklusive Praxistipps für Ihre digitale Betriebssitzung und rechtssichere Beschlussfassung.
Bestandsaufnahme: Der technische Rahmen – welche Tools stehen uns zur Verfügung?
- Im Unternehmen bereits vorhandene Technik
- Eignung auch für Betriebsratssitzungen? Oder brauchen wir eine Alternative?
- Videokonferenztechnik als erforderliche Arbeitsmittel des Betriebsrats?
- Ausreichende technische Ausstattung der einzelnen BR-Mitglieder?
Die „Neu“-Regelung der §§ 30 ff. BetrVG: Vorgaben für die Betriebsratssitzung
- Video- und Telefonkonferenzen i.S.v. § 30 Abs. 2 BetrVG
- Vorrang der Präsenzsitzung – Anforderungen an die Regelung in der Geschäftsordnung
- Kein Widerspruch durch ein Viertel der BR-Mitglieder – Frist und Form
- Technisch-organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes
- Entsprechende Anwendbarkeit für GBR, KBR, JAV sowie Ausschüsse
Besondere Fragestellungen und Praxistipps
- Nutzung externer Dienstleister und Umgang mit Zugangscodes
- Umgang mit „Untersagung“ von Präsenzsitzungen seitens der Geschäftsführung
- Gestaltung von „hybriden“ Sitzungen
- Anforderungen an Einladung, Anwesenheitsliste, Protokoll & Co.
- Grundsatz der Nichtöffentlichkeit – Vertraulichkeit und Geheimhaltung bewahren
- Sicherstellung der rechtssicheren Beschlussfassung
- Geheime Abstimmung – wie geht das online?
- Sonstiges
Strategische Ausrichtung der Betriebsratsarbeit
- Positionierung und Planung des weiteren Vorgehens
- Entwicklung von Meilensteinen für die nächsten Monate
- Hinweise zu Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.