Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Rechtliche Rahmenbedingungen und Praxisfragen auf dem Weg zur Unternehmensgründung - Auch als WEBINAR

Mit diesem Seminar erhalten Sie in kompakter Form einen fundierten Überblick über das Recht der SE (societas europaea) und die Regelungen zur Beteiligung von Arbeitnehmervertretern im besonderen Verhandlungsgremium und zum Verfahrensablauf. Sie erfahren, was bei den Verhandlungen über eine Beteiligungsvereinbarung zu beachten ist und welche Fristen und Fallstricke zu beachten sind. Taktische Hinweise und strategische Überlegungen zu Ihren Handlungsmöglichkeiten runden das Seminar ab.

Hintergrund: Die inzwischen weit verbreitete SE ermöglicht den Unternehmern bei grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlüssen und -gründungen erhebliche steuerliche Vorteile sowie ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung der Unternehmensverfassung und der Mitbestimmung. Dies birgt gleichzeitig aber auch die Gefahr der Umgehung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitnehmer und eine Verringerung des Einflusses der Arbeitnehmervertreter aus Deutschland zu Gunsten von Arbeitnehmervertretern aus anderen Ländern. Die Verhandlungen über die Verfassung der SE müssen häufig unter hohem Zeitdruck erfolgen, weil das Gesetz nur einen schmalen Zeitkorridor für die Verhandlungen einräumt.


Einführung und Rechtsgrundlagen

  • EU-Verordnung, SE-Ausführungsgesetz (SEAG), SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) im Überblick
  • Konkrete Zielsetzung des SEBG: Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE

Durchblick bei den Konzernstrukturen

  • Was ist der Gründungsplan? Verschmelzungs-SE, SE-Holding, Tochter-SE, Umwandlungs-SE
  • Konstruktion und Organe der SE: Dualistisches oder monistisches System – Folgen der Wahl des Systems und Organstruktur

Das besondere Verhandlungsgremium (BVG)

  • Bildung und Zusammensetzung, Aufgaben, Rechte und Pflichten
  • Wahlgremium und Wahl der Mitglieder des BVG
  • Der Ablauf des Verhandlungsverfahrens im Überblick
  • Wichtig: 6-Monatsfrist für die Dauer der Verhandlungen!
  • Der Weg zur Beteiligungsvereinbarung – die Verhandlungsschritte im Einzelnen
  • Beschlussfassung und Mehrheitsverhältnisse
  • Folgen des Abbruchs der Verhandlungen / Vereinbarungslösung
  • Verhandlungen ohne Ergebnis und Auffangregelungen; Opt-out

Der SE-Betriebsrat – Gesetzliche Regelung versus Beteiligungsvereinbarung

  • Errichtung und Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Abgrenzungsfragen
  • Unterrichtungs- und Anhörungsrecht, Umfang der Mitbestimmung

Praxisfragen und Ausblick

  • Vor- und Nachteile der SE aus der Sicht von Aufsichtsrat und Betriebsrat
  • Chancen der Mitbestimmung per Beteiligungsvereinbarung – was ist zu beachten?
  • Schicksal bestehender Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen?
  • Formulierungshilfen, Checklisten und Praxisbeispiele
  • Hinzuziehung von Sachverständigen – wann und wer?

Strategische Überlegungen und Hinweise zur Entwicklung eines konkreten Zeitplans


Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte.

AufsR

Die Entscheidung über den Besuch der Schulung trifft das Aufsichtsratsmitglied. Wegen der Übernahme der Schulungskosten und der bezahlten Arbeitsbefreiung sollte vorab unbedingt eine Absprache mit dem Unternehmen erfolgen.

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