Desk-Sharing: Flexible Arbeitsplätze als Modell der Zukunft?

Worauf Sie als Betriebsrat achten müssen

Auf den Punkt: Sie lernen in diesem Seminar, was genau sich hinter dem Begriff »Desk-Sharing« verbirgt und welche Herausforderungen, aber auch Chancen diese Arbeitsform für Unternehmen bereithält. Sie erfahren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und worauf Sie bei solchen Arbeitsmodellen achten müssen. So können Sie die Weichen für die Zukunft auch im Sinne der Belegschaft richtigstellen.

Hintergrund: Mobiles Arbeiten eröffnet neue Möglichkeiten für die Arbeitsplatzgestaltung. Seit einigen Jahren setzen Arbeitgeber verstärkt darauf, den bisherigen festen Arbeitsplatz im Betrieb durch Wechselarbeitsplätze („Desk Sharing“) in Kombination mit verstärkter mobiler Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice zu ersetzen. Diese Tendenz hat sich daraus ergeben, dass Büroflächen teuer sind und die Möglichkeiten, flexibel auch außerhalb der Firmenstandorte zu arbeiten, sich deutlich verbessert haben. Was aber ist bei Einführung und Umsetzung von Desk-Sharing-Modellen zu beachten? Im Zusammenhang mit der Einführung und Umsetzung dieser Modelle stellt sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. Der flexible Mix aus Homeoffice, mobiler Arbeit und Anwesenheit im Büro sollte aber gut durchdacht und klar geregelt sein.


Desk-Sharing – was steckt dahinter? 

  • Erfassen des Ziels der Maßnahme: Was will das Unternehmen erreichen?
  • Hochflexible und transparente Arbeitsabläufe – Voraussetzung oder Ergebnis?
  • Rahmenbedingungen für Desk-Sharing
  • Vor- und Nacheile flexibler Arbeitsplatzmodelle
  • Vertragliche und rechtliche Gestaltungsspielräume – was lässt das Arbeitsrecht zu? 
  • Alternierendes Arbeiten und Arbeitszeit – wie weit geht das Direktionsrecht? 

Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Desk-Sharing: Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?   
  • Welche sonstigen Mitbestimmungsrechte werden berührt?
    • Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen etc. gem. §§ 90, 91 BetrVG
    • Mitbestimmung bei der Ordnung des Betriebes (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
    • Mitbestimmung bei den Regelungen zur Arbeitszeit (§87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
    • Mitbestimmung bei der Leistungs- und Verhaltenskontrolle (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
    • Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz und bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7)

Hinweise und Praxistipps zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen


Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

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