Arbeitsrecht und Matrix-Organisationen
Grundlagenseminar zu den rechtlichen Besonderheiten
Matrixstrukturen sind in großen Unternehmen und internationalen Konzernen inzwischen sehr weit verbreitet. Die unternehmens-übergreifende Organisation von Arbeitsabläufen in einem Mehrliniensystem eröffnet breite Möglichkeiten für einen gezielten und fachgerechten Wissenstransfer und optimierten Mitarbeitereinsatz. In der Praxis sind damit eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen verbunden, die sowohl das Individualarbeitsrecht als auch das Betriebsverfassungsrecht betreffen.
In diesem Inhouse-Seminar vermitteln wir Ihnen praxisbezogen und abgestimmt auf Ihre Situation das erforderliche Wissen zu den zentralen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in Matrixorganisationen. Anhand Ihrer eigenen Strukturen erfahren Sie, welche Besonderheiten Sie verstehen und beachten müssen, um als Betriebsrat kompetent handeln zu können.
Kurze Einführung: Matrixorganisationen – Kennzeichen, Vorteile, Problemfelder
- Unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Matrixorganisation, nationale und/oder internationale Strukturen
- Bestandsaufnahme zur eigenen Matrixorganisation: formelle/informelle Strukturen, offizielle/inoffiziellen Regeln?
- „Betrieb“ versus Matrix: Betriebsbegriff im Sinne des BetrVG und des KSchG, Überlagerung der klassischen Strukturen durch Matrixeinheiten
- Betrachtung von Vor- und Nachteilen, Konsequenzen für Rollen und Managementprozesse
Arbeitsvertragsgestaltung in der Matrix
- Vertragsarbeitgeber, Definition des Arbeitsbereiches und Zuordnung innerhalb der Matrixstruktur, Verankerung von Projekteinsätzen,
- Tatsächliche Einbindung in eine lokale Betriebsstruktur, doppelte Betriebszugehörigkeit?
- Vorgesetztenfunktion und Weisungsrechte (disziplinarisch/fachlich): Ausübung auch durch Dritte?
- Entsendung, Versetzung, Arbeitnehmerüberlassung – kein Thema mehr in der Matrix?
- Kündigungsschutz in der Matrix – Betriebsbegriff, Geltung des KSchG, Besonderheiten bei in internationalen Strukturen
- Beschäftigtendatenschutz und Datentransfer im Konzern
Betriebsverfassungsrechtliche Besonderheiten
- Klassischer Betriebsbegriff im Sinne des BetrVG und betriebsratsfähige Einheiten
- Kollektivrechtliche Regelungen bzw. Regelungsbedarf:
- Abweichende Regelungen durch Tarifvertrag (§ 3 Abs. 1 BetrVG)
- Anwendungsbereich von Betriebsvereinbarungen?
- Zuständigkeiten von BR und GBR/KBR
- Besondere Fragestellungen zur Ausübung der Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
Betriebsratsarbeit in Matrix-strukturierten Unternehmen – Praxisfragen
- Problemfelder und Handlungsbedarf: Wie kann der Betriebsrat sich einbringen?
- Arbeitsorganisation, Vernetzung und Teamarbeit im Betriebsrat
Seminardauer: 2,0 Tage
Hinweis: Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an diesem Seminar grundlegende Kenntnisse im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht voraussetzt.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.