„Low Performer“ – Arbeitsleistung im Fokus

Grundlagen und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats

In vielen Unternehmen wird Arbeitsleistung in Zahlen gemessen und bewertet. Unabhängig davon, ob eine systematische Leistungsbewertung erfolgt oder eine persönliche durch Vorgesetzte: Nach ihrer Identifizierung als Schlecht- oder Minderleister („low performer“) sehen sich die Betroffenen i.d.R. mit schwierigen Personalgesprächen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen konfrontiert. In vielen Branchen aber hat der Verkaufs- bzw. Umsatzdruck so erheblich zugenommen, das der Anlass für das Nicht-Erreichen von Zielen nicht (allein) den Arbeitnehmern anzulasten ist.

Der Umgang mit (vermeintlich) leistungsschwachen Mitarbeitern stellt auch den Betriebsrat vor große Herausforderungen: Er hat dabei insbesondere die Aufgabe, Beurteilungssysteme mit realistischen Zielen zu verhandeln und betroffene Kollegen und Kolleginnen bei Kritikgesprächen kompetent zu begleiten.

In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die rechtlichen Grenzen, Arbeitsleistung mit arbeitsrechtlichen Sanktionen zu verknüpfen. Die aktuelle Rechtsprechung zum Bereich „Schlecht- und Minderleistung“ wird Ihnen praxisbezogen vorgestellt. Sie erarbeiten sich so die rechtlichen Ansatzpunkte, als Betriebsrat für eine realistische und faire Ausgestaltung zu sorgen.


Leistungsmängel: Erscheinungsformen, Ursachen und Relevanz

  • Möglich Ursachen: fehlende Qualifikation/Überforderung, Krankheit, altersbedingte Veränderung der Arbeitsleistung, betriebliche Gründe
  • Anzeichen: z. B. häufige Fehlzeiten, Leistungsabfälle, „innere Kündigung“, Voraussetzungen für das Vorliegen eines arbeitsrechtlich relevanten Leistungsdefizits
  • Inhalt der Arbeitspflicht
  • Anforderungsprofil, Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft
  • Bewertung und Kontrolle von LeistungPersönliche Leistungsbeurteilung durch Vorgesetzte
  • Systematische Auswahlprozesse und Identifizierungsmuster:Testverfahren, Beurteilungsrunden, Zielvereinbarungen
  • Grenzen der Leistungsüberwachung: Was ist zulässig?

Arbeitsrechtliche und personalpolitische Maßnahmen als Reaktion auf Schlecht- und Minderleistung

  • Mitarbeitergespräch
  • Qualifizierung und Fortbildung
  • Versetzung, Neustrukturierung von Teams
  • Ab-/Umgruppierung
  • Abmahnung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung
  • Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrag
  • Entgeltminderung mittels Änderungsvertrag
  • Anpassung der Arbeitszeit

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Versetzung, Umgruppierung
  • Leistungsorientierte Entlohnungssysteme
  • Beteiligung bei Kündigungen
  • Personalplanung und -entwicklung
  • Beschäftigungssicherung

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

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