Der Gesamtbetriebsrat 2
Erfolgreiche Mitbestimmung auf Unternehmensebene
In diesem Seminar vertiefen Sie Ihr grundlegendes Wissen zur Rechtsstellung als Mitglied des Gesamtbetriebsrats (GBR) und lernen dessen typische Regelungsbereiche kennen. Sie erfahren, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Gesamtbetriebsrat, den örtlichen Betriebsräten und dem Wirtschaftsausschuss gestaltet wird und wie mehr- oder gesamtbetriebliche Angelegenheiten erfolgreich in einer Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt werden können.
Der Gesamtbetriebsrat hat eine besondere Stellung auf Unternehmensebene. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben können örtliche Betriebsräte ihn auch mit vielerlei weiteren Themen und Verhandlungsmandaten beauftragen. Nur wenn der Gesamtbetriebsrat seine Handlungsspielräume kennt und die rechtlichen Grundlagen sicher beherrscht, kann er optimal arbeiten und die Rechte der Beschäftigten unternehmensweit nachhaltig sichern.
Rechtsstellung der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats
- Unterschiede der Aufgaben als Betriebs- und Gesamtbetriebsratsmitglied
- Persönliche Rechtsstellung der GBR-Mitglieder
- Rückbindung der GBR-Mitglieder mit dem entsendenden Betriebsrat
- Regelungen zu Reisekosten und Reisezeiten bei GBR-Aufgaben
Typische Regelungsfelder auf Gesamtbetriebsratsebene
- Vertiefung: Zuständigkeit kraft Gesetzes und kraft Auftrags
- Regelungen im Bereich unternehmenseinheitlicher EDV und Kontrolleinrichtungen
- Regelungen zu Vergütungsfragen, Prämien und besonderen sozialen Leistungen
- Regelungen zu beruflicher Bildung und Arbeitsplatzgestaltung
- Wichtig in der Zukunft: neue Arbeitsmodelle und Einsatz von KI
Gesamtbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss
- Errichtung des Wirtschaftsausschusses auf GBR-Ebene
- Bestimmung der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
- Aufgaben des Wirtschaftsausschusses: Information und Beratung
- Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsausschuss und Gesamtbetriebsrat
Die Gesamtbetriebsvereinbarung
- Zuständigkeit beim Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung
- Konkurrenz zwischen Betriebsvereinbarung und Gesamtbetriebsvereinbarung
- Geltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen bei Neuerwerb von Betrieben, Verschmelzungen und Spaltungen
- Erstreckung von Gesamtbetriebsvereinbarungen auf betriebsratslose Betriebe?
Verhandlungstaktik und Konfliktlösung
- Taktisches Vorgehen bei Verhandlungen durch den GBR
- Der Gesamtbetriebsrat in der Einigungsstelle
Hinweis: Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte (ArbG Würzburg 04.02.1999 – 8 BV 19/98W).
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Es war schön, dass auf alle Fragen sinnvoll geantwortet wurde.