Eingruppierung und Leistungslohn in tarifgebundenen Betrieben
Als Betriebsrat für faire und gerechte Entlohnung sorgen
In vielen Unternehmen gelten Tarifverträge, mit denen die Vergütung der Beschäftigten umfänglich geregelt wird. Dennoch bestehen für Betriebsräte wichtige Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei der zutreffenden Ein- und Umgruppierung der Kollegen, aber auch bei der Ausgestaltung variabler außertariflicher Vergütung. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie diese Rechte rechtssicher und wirkungsvoll nutzen – mit vielen Beispielen aus der Praxis und konkreten Tipps zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.
Kann der Betriebsrat auch bei Vergütungsfragen mitbestimmen, wenn diese bereits in einem Tarifvertrag geregelt sind? Diese Antwort lautet eindeutig: ja! Der Gesetzgeber hat im Betriebsverfassungsgesetz zahlreiche Maßnahmen des Arbeitgebers der Beteiligung des Betriebsrats unterstellt – in unterschiedlichen Formen. Dazu zählen insbesondere Kontrollrechte bei Ein- und Umgruppierungen sowie erzwingbare Mitbestimmungsrechte zur Sicherung einer gerechten betrieblichen Lohngestaltung.
Grundlagen der Entgeltfindung: Was bestimmt den Lohn?
- Grundentgelt, Leistungslohn und Zulagen – was ist damit gemeint?
- Arbeits- oder Tarifvertrag: Woraus ergibt sich der Lohnanspruch?
- Entgelttransparenzgesetz als Instrument für eine gerechte Entlohnung
- Variable Vergütung: Regelungsmöglichkeiten außerhalb des Tarifvertrags kennen
Arbeitsbewertung als Basis für die richtige Eingruppierung
- Grundlage: Arbeitsinhalte, Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibung
- Summarische oder analytische Bewertung: Bedeutung und Unterschiede
- Wann dürfen subjektive Kriterien berücksichtigt werden?
- Immer entscheidend: die sogenannte Gesamtbetrachtung
Ein- und Umgruppierung rechtssicher gestalten
- Tarifgruppen und -stufen: Systematik und Bedeutung
- Regelbeispiele als wertvolle Orientierungshilfe für die Praxis
- Rück- und Umgruppierung: Ist das überhaupt zulässig?
- Falsche Eingruppierung: Welche Rechte haben die Betroffenen?
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Vergütung
- Wichtige Informationsquelle: Recht auf Einsicht in Bruttolohn- und Gehaltslisten
- Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG – abschließende Regelung auf Tarifebene?
- Betriebliche Lohngestaltung – erzwingbare Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
- Zustimmungsverweigerungsrecht bei Ein- oder Umgruppierung
Tipps zur Gestaltung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Lohngestaltung
- Regelungsinhalte: Welche Entgeltbestandteile sind mitbestimmbar?
- Höhe oder Verteilung des Entgelttopfes: Was wird mitbestimmt?
- Musterbeispiele und Formulierungshilfen aus der Praxis
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.