Außendienst 2
Sicherheit auch in Spezialfragen
In diesem Vertiefungsseminar erarbeiten die Teilnehmer, aufbauend auf arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Grundkenntnissen, die wesentlichen Gestaltungsfaktoren im Außendienst und ihre betrieblichen Umsetzungsmöglichkeiten. Sie lernen, welche Strategien zur besseren Bewältigung typischer »Außendienstkonflikte« sinnvoll und hilfreich sind.
Um mehr Flexibilität und Leistungsanreize zu schaffen, wird gerade bei Außendienstmitarbeitern der arbeitsrechtliche Rahmen voll ausgeschöpft. Der Betriebsrat muss die verschiedenen Varianten kennen und im Sinne der Mitarbeiter ausloten. Er muss in der Lage sein, die Regelungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, um ein kompetenter Verhandlungspartner des Arbeitgebers in Fragen des Außendienstes zu sein.
Spezielle Arbeitszeitregelungen für den Außendienst
- Inhalte und Grenzen entsprechender Betriebsvereinbarungen
Leistungsanreize und Leistungskontrollen
- Aktuelle Rechtsprechung zu Grenzen von Prämien, Provisionen und Wettbewerben
- Festlegung und Veränderung von Umsatzzielen
- Berichtswesen und Leistungsbeurteilung
- Einsatz von Detektiven
Fehlverhalten von Mitarbeitern im Außendienst
- Alkohol und Führerscheinentzug
- Unterschlagung, Diebstahl (evtl. Verdachtskündigung)
- Unkorrektheiten bei der Spesenabrechnung
- Leistungsmängel und Leistungsüberforderung
Außendienstspezifische Gesundheitsprobleme
- Rücken- und Bandscheibenerkrankungen, Alkoholprobleme, Sehprobleme
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstwagen und Spesenregelungen?
Spezifische Probleme von Betriebsratsmitgliedern im Außendienst
- Entgeltabsicherung bei häufiger Betriebsratstätigkeit
- Teilnahme an auswärtigen Betriebsversammlungen
- Auswirkung der Freistellung auf Beurteilung, berufliche Karriere und Vergütung
- Anspruch auf Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit?
- Eigener Betriebsrat für den Außendienst eines Unternehmens
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminar Ende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Referent ist gut auf die Gruppe eingegangen und die Fragen! Hat ernsthaft mit Nachdruck die Fachthemen rübergebracht. Sehr gut und fachlich kompetent. Sehr gute Methodik. Hoher Nutzen für meine Arbeit.
Habe sehr viel für meine Betriebsrat-Arbeit mitgenommen. Es war von Anfang bis Ende interessant.