Betriebsvereinbarungen – Teil 1
Rechtssicherheit schaffen, Mitbestimmung stärken
In diesem intensiven Praxisseminar lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die für den Abschluss, die inhaltliche Gestaltung und Beendigung einer Betriebsvereinbarung beachtet werden müssen. Sie bekommen einen Überblick über Regelungsinhalte und lernen, wie der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung erzwingen und wie er sich bei Verstößen gegen Regelungen in einer Betriebsvereinbarung wehren kann.
Betriebsvereinbarungen sind das Gesetz des Betriebs! Sie regeln den betrieblichen Alltag, sichern faire Bedingungen und stärken die Mitbestimmung der Beschäftigten. Sie schaffen Klarheit, Verbindlichkeit und Gerechtigkeit für alle Beteiligten – und geben dem Betriebsrat ein wirksames Werkzeug zur Mitgestaltung an die Hand.
Die wichtigsten Rechtsgrundsätze zur Betriebsvereinbarung (BV)
- Rechtsnatur der BV – normative und schuldrechtliche Wirkung
- Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede – wo ist der Unterschied und was ist besser?
- Die Unterschiede zwischen freiwilliger, erzwingbarer und teilmitbestimmter BV
Anbahnung und Abschluss der Betriebsvereinbarung
- Wer ist zuständig? BR, GBR, oder KBR?
- Verhandlungen mit dem Arbeitgeber – strategisch vorbereiten und umsetzen
- Rechtsanspruch auf Auskunftspersonen und Sachverständige – wichtige Helfer für den Betriebsrat
- Externer Sachverständiger beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)
- Elektronische Form als Alternative zur Schriftform nutzen
Inhalt und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Tarif- und Gesetzesvorbehalte beachten!
- Zulässige kollektive Regelungstatbestände nach dem BetrVG
- Beispiele aus der betrieblichen Praxis z. B. zu den sozialen Angelegenheiten
Streit über Zustandekommen, Inhalt und Anwendung der BV
- Typische Streitpunkte bei Betriebsvereinbarungen
- Wann ist die Einigungsstelle zuständig und wann das Gericht?
- Anrufung und Verfahren bei der Einigungsstelle
- Folgen bei Verletzungen von Betriebsvereinbarungen
Beendigung der Betriebsvereinbarung
- Zeitablauf oder Kündigung
- Vereinbarte oder gesetzliche Nachwirkung
- Folgen und Konsequenzen für die Praxis
Schicksal von Betriebsvereinbarungen bei Umwandlung, Betriebs- und Betriebsteilübergang
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminar Ende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Ganz toll! Super Tipps für die praktische Arbeit. Jederzeit wieder!