Flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle
Dieses Seminar informiert Sie über die typischen Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und ermöglicht Ihnen, deren Vor- und Nachteile für die Belegschaft zu bewerten. Neben den (teilweise neuen) tariflichen Rahmenbedingungen wird ein besonderer Fokus auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gelegt, um die Beschäftigten vor missbräuchlichen oder kritischen Gestaltungsvarianten zu schützen und um die Balance zwischen betrieblichen Anforderungen und Bedürfnissen der Mitarbeiter zu wahren.
Die Arbeitszeit ist eine entscheidende Stellschraube der Arbeitgeber zur Optimierung betrieblicher Abläufe – und zugleich ein sensibles Thema für die Belegschaft. Flexible Arbeitszeitmodelle beinhalten neben vermeintlicher Vorteile meist zahlreiche Nachteile wie ständige Erreichbarkeit und kurzfristiger Arbeitseinsatz.
Rechtlicher Rahmen und Grenzen der Arbeitszeitgestaltung
- Gesetzliche Vorgaben durch das Arbeitszeitgesetz – auf dem gesetzlichen Prüfstand
- Grenzen des Direktionsrechts: Wann ist eine Änderungskündigung erforderlich?
- Höchstarbeitszeit – demnächst neu definiert?
- Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – gesetzlich (neu) verankert
Flexible Arbeitszeitmodelle – Anwendungsbeispiele für die Praxis
- Gleitzeitmodelle – den Nutzen von Arbeitszeitkonten prüfen
- Schichtarbeit in rollierenden Arbeitszeitsystemen vereinbaren
- Vertrauensarbeitszeit: Vereinbarkeit mit Zeiterfassungspflichten
- Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit: Gesundheitsschutz beachten
Auswirkung flexibler Arbeitszeitsysteme auf andere Arbeitsbedingungen
- Richtig berechnen: Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen
- Wie gestaltet sich der Urlaubsanspruch – gesetzlich und übergesetzlich?
- Wie werden zukünftig Überstunden und Mehrarbeit behandelt (vergütet)?
- Teilzeitkräfte und Arbeitszeit – Diskriminierung vermeiden
Mitbestimmung bei Flexibilisierung von Arbeitszeit
- Initiativrechte nutzen – agieren und nicht nur reagieren
- Echte Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten
- Umfassende Mitbestimmung bei der Zeiterfassung und technischen Kontrolleinrichtungen
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung: rechtssicher und praxisnah
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.