Behinderung der Betriebsratsarbeit
Strategien gegen Störmanöver gegenüber der Interessenvertretung
In diesem Seminar lernen Sie rechtssicher einzuschätzen, ob eine Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit vorliegt, sodass Sie darauf effektiv reagieren können. Wir verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick über die – auch gerichtlichen – Schritte zur Abwehr nicht zulässiger arbeitgeberseitiger Einmischung und Blockaden.
Das Betriebsverfassungsrecht beruht auf dem Prinzip der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Doch die Praxis zeigt: Betriebsräte sehen sich zunehmend subtilen wie offenen Formen der Behinderung ausgesetzt – durch Informationsverzug, gezielte Herabwürdigung oder direkte Schikane. Für das Gremium, aber auch für den einzelnen Betriebsrat, ist es deshalb unerlässlich, die möglichen Mittel und Formen solcher Behinderungsszenarien sowie deren Auswirkungen zu kennen, um frühzeitig adäquate Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Betriebsratsbehinderung in der Praxis
- Beeinträchtigung und Schikane statt vertrauensvoller Zusammenarbeit
- Offene und verdeckte Behinderung durch den Arbeitgeber
- Was ist nur störend, was behindernd?
- Typische Fälle der Behinderung von Betriebsräten
Behinderung der Arbeit des Betriebsratsgremiums
- Nichtbeachtung von Mitbestimmungsrechten: Was tun, wenn der Betriebsrat übergangen wird?
- Ständiger Ärger durch verspätete oder unterbliebene Informationen bzw. Fehlinformationen
- Betriebsöffentliches Herabsetzen und Kritisieren des Betriebsrats
- Ablehnung von berechtigten Schulungen und Weiterbildungen
Behinderung einzelner Betriebsratsmitglieder
- Ungerechtfertigte Kritik, Schikane, verwehrte Aufstiegsmöglichkeiten, Abmahnungen, fristlose Kündigungen, Strafanzeigen gegen BR-Mitglieder
- Behinderung des tatsächlichen Tätigwerdens als Betriebsratsmitglied
- Versuchte Einflussnahme auf einzelne Betriebsratsmitglieder
- Das Beschwerderecht des Einzelnen als wirksames Instrument gegen Beeinträchtigungen
Handlungsmöglichkeiten und Sanktionen bei Behinderung der Betriebsratsarbeit
- Innerbetriebliche Klärung mittels Streitschlichtungsinstrumenten
- Wirksame Durchsetzung von Rechten: der gerichtliche Unterlassungsanspruch
- Verschärfte Bußgeld- und Strafvorschriften gegen den Arbeitgeber
- Gefährdung der weiteren Zusammenarbeit wegen der Durchsetzung von Rechten?
- Die richtige Abwehrstrategie bei Behinderung der Betriebsratsarbeit
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Es war eine rundherum gute Veranstaltung.