NEU! Webinar: JAV-Wahl 2026
Fehler vermeiden – korrekt vorbereiten – erfolgreich durchführen
Im Herbst 2026 wird wieder die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt. Wir vermitteln euch wertvolles Wissen und geben einen praxisnahen Leitfaden, um die JAV-Wahl rechtssicher, transparent und erfolgreich durchzuführen. Du lernst das komplette Wahlverfahren kennen – vom Startschuss mit der Bestellung des Wahlvorstands bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses. Mit unseren Tools wie Fristenrechner, Checklisten und digitalen Vorlagen behältst du den Überblick und gehst Schritt für Schritt sicher durch den Wahlprozess. Auch ob und wie vielleicht schon eine digitale Durchführung der Wahl möglich ist, thematisieren wir. Dabei sind in diesem Webinar alle JAV-Mitglieder und Betriebsräte, die bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl mitwirken, ebenso richtig wie bereits bestellte Wahlvorstandsmitglieder.
Eine transparente, rechtssichere und reibungslose Wahl ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Start der JAV! Was dabei alles zu beachten ist und welche Regeln besonders wichtig sind, lernst du in diesem Webinar zur JAV-Wahl 2026.
Grundlagen der JAV-Wahl
- Wahlverfahren im Überblick
- Der richtige Zeitpunkt der Wahl und die Amtszeit der JAV
- Größe der zu wählenden JAV – abhängig von der Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden
- Normales oder vereinfachtes Wahlverfahren – was ist wann richtig?
- Besonderheiten beim vereinfachten Wahlverfahren
- Wahlberechtigung und Wählbarkeit: Wer darf wählen, wer kann gewählt werden?
Der Wahlvorstand – Bestellung, Aufgaben, Rechte
- Bestellung des Wahlvorstands und seines Vorsitzenden durch den Betriebsrat
- Größe und Zusammensetzung des Wahlvorstands
- Arbeitsfreistellung und Kündigungsschutz für Wahlvorstandmitglieder
- Wahlvorstandssitzung – auch digital möglich?
Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Der ideale Zeitplan für die JAV-Wahl – Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen
- Erstellen und Bedeutung der Wählerliste
- Unrichtige Wählerliste – es droht Einspruch beim Arbeitsgericht
- Erstellen und Bekanntmachung des Wahlausschreibens – die Einladung zur JAV-Wahl
- Entgegennahme und Prüfung von Wahlvorschlägen – besondere Rege-lungen im Kleinbetrieb
- Vorbereitung und Durchführung der Briefwahl – eine Alternative zur Wahl vor Ort?
Wahlergebnis und Nachbereitung der Wahl
- Öffentliche Stimmauszählung sicherstellen
- Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- Dokumentationspflicht: Wahlniederschrift erstellen
- Einladung der gewählten JAV-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung
- Wahlanfechtung und Ungültigkeit der Wahl – Umgang mit Wahlfehlern
- Gerichtliche Überprüfung nach Anfechtung der Wahl
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.
Diese Seminare richten sich an Mitglieder des Wahlvorstands sowie an Mitglieder des Betriebsrats, soweit sie ebenfalls an der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen beteiligt sind. Die Kosten der Veranstaltung müssen nach § 20 Abs. 3 BetrVG vom Arbeitgeber getragen werden, wenn bei den Mitgliedern des Wahlvorstands keine ausreichenden Kenntnisse über die Durchführung der Wahl vorliegen, etwa weil sie erstmals in den Wahlvorstand berufen wurden oder weil die vorhandenen Kenntnisse inzwischen verblasst sind. Der Besuch dieses Seminars ist vom Wahlvorstand und/oder dem Betriebsrat zu beschließen.
"Ein doch recht trockenes Thema wurde gut und angemessen vermittelt. Auf individuelle Fragen ist die Referentin sehr guteingegangen."