NEU! Webinar: Ersatzmitglied im Betriebsrat 2
Mitbestimmungsrechte sicher und effektiv umsetzen
In diesem Webinar erhalten Sie eine fundierte Einführung in die wichtigsten Beteiligungsrechte des Betriebsrats und lernen, wie Sie diese gezielt, rechtssicher und optimal zum Nutzen Ihrer Belegschaft anwenden können. So sind Sie bestens vorbereitet, um im Bedarfsfall souverän und kompetent zu agieren.
Beteiligungsrechte schon vor der Einstellung
- Mitwirkung bei Personalplanung und Beschäftigungssicherung
- Beteiligung auch im Bewerbungsverfahren – Diskriminierung von Bewerbern vermeiden!
- Erzwingbare Gestaltungsmöglichkeiten bei Personalfragebögen, Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätzen
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
- Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung – nur mit Zustimmung des Betriebsrats
- Bedenken und Widerspruch des Betriebsrats bei Kündigungen: Was ist die richtige Reaktion?
Die starken Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
- Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassung, Überstunden, Kurzarbeit – nur mit dem Betriebsrat
- Technische Kontrolleinrichtungen und Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)
- Betriebsordnung und Arbeitnehmerverhalten – z. B. Anzeige von Arbeitsunfähigkeit
- Starke Mitbestimmung bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit und Homeoffice
- Immer ein Thema: Datenschutz und Datensicherheit
- Instrumente zur Umsetzung der Rechte: Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten – ein Überblick
- Wirtschaftsausschuss – ein wichtiger Helfer für den Betriebsrat
- Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan – was versteht man darunter?
Durchsetzung von Beteiligungsrechten
- Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
- Verfahren vor der Einigungsstelle – wann ist das vorgesehen?
Was Sie benötigen
- Einen PC oder Laptop mit gängigem Betriebssystem und Internetzugang
- Headset, Webcam
Wir nutzen:

Schulungsanspruch
Das BAG sieht für Ersatzmitglieder, die verhinderte Mitglieder über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig vertreten und deshalb häufig an Betriebsratssitzungen teilnehmen, ebenfalls einen Schulungsanspruch im BetrVG und im Arbeitsrecht nach § 37 Abs. 6 BetrVG vor (BAG 19.09.2001 – 7 ABR 32/00 und LAG Berlin-Brandenburg 11 TaBV 1626/16). Eine häufige Heranziehung kann auch schon bei 25 % (oder 1/4) aller Betriebsratssitzungen angenommen werden (ArbG Mannheim vom 19.01.2000 – 8 BV 18/99).