Betriebsverfassungsrecht – Kompakt 2
Wichtige Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte kennen und nutzen
Sie lernen in komprimierter Form, welche Beteiligungsrechte Sie in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten haben und wie Sie diese kompetent wahrnehmen können, auch unter Berücksichtigung des ausgeprägten betrieblichen Datenschutzes. Darüber hinaus machen Sie sich mit den rechtlichen Möglichkeiten vertraut, Ihre Beteiligungsrechte wirkungsvoll geltend zu machen und gegebenenfalls auch streitig durchzusetzen.
Gerade soziale Angelegenheiten – wie der Einsatz neuer Technologien und innovativer Arbeitsmodelle – bieten umfassende Mitbestimmungsrechte und erfordern engagiertes Handeln. Ebenso bedeutsam ist Ihre Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie bei der Gestaltung (neuer) Arbeitsplätze. Fundierte Kenntnisse der relevanten rechtlichen Vorgaben sind daher unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Betriebsratsarbeit.
Ihre Beteiligungsrechte bei Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen
- Betriebliche Ordnungs- und Verhaltensvorschriften
- Urlaubsplan und Urlaubsgrundsätze – neue Herausforderungen für den BR
- Topthema: Arbeits- und Gesundheitsschutz – einschließlich der Gestaltung von Regelungen zum BEM
- Vergütungsordnung: die betriebliche Gestaltung von Löhnen und Gehältern
Ihre Beteiligungsrechte bei Regelungen zur Arbeitszeit und zu neuen Arbeitsformen
- Lage und Verteilung der Arbeitszeit – inklusive Arbeitszeiterfassung
- Überstunden und Kurzarbeit – Mitbestimmung sinnvoll nutzen
- Mobile Arbeit, Homeoffice und Co. – echte Mitbestimmung bei der Ausgestaltung
Ihre Mitwirkung bei neuen Technologien und beim Datenschutz – eine Herausforderung
- Betrieblicher Datenschutz – Umfang und wichtige Anwendungsfälle
- Technische Kontrolleinrichtung – im Fokus moderner BR-Tätigkeit
- Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI): Anwendungsbereiche, Vorteile, Gefahren
Gestaltung von Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen und Umgebung
- Technische Anlagen, Verfahrens- und Arbeitsabläufe: Was versteht man darunter?
- Auch hier im Vormarsch: Einsatz von KI
- Umfassende Unterrichtungs- und Beratungsrechte nutzen
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Betriebsänderungen der §§ 111 ff. BetrVG
- Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
- Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch den Arbeitgeber
- Zweck, Inhalt und Bedeutung eines Interessenausgleichs als Fahrplan der Betriebsänderung
- Erzwingbar: der Sozialplan als besondere Betriebsvereinbarung
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Einigungsstelle – Zuständigkeit und Arbeitsweise
- Initiativrechte: agieren statt reagieren
Wichtig: In diesem Seminar die Inhalte in konzentrierter und komprimierter Form vermittelt. In unseren Seminaren Betriebsverfassungsrecht – Teil 2 und Betriebsverfassungsrecht – Teil 3 erweitern wir diese Inhalte um die Gelegenheit zu Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag sowie wichtige Kommunikationskenntnisse.
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Schulungsanspruch
Unsere Einführungsseminare vermitteln das für die Betriebsratsarbeit unbedingt erforderliche Wissen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Darüber hinaus vermitteln sie das erforderliche wirtschaftliche und kommunikative Grundwissen, ohne das eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Referent hat uns die Inhalte wirklich sehr mitreißend und spannend vermittelt.
Mir hat es gut gefallen, dass so viele Praxisfälle besprochen worden sind.
Besonders gefallen hat mir die Mischung aus Richter-/Rechtsanwalt-Ausführungen zur differenzierten Darstellung der Themen.
Sehr gute Organisation, Themen wurden sehr gut erklärt, auf Fragen wurde zu jeder Zeit eingegangen.
Auflockerung durch Praxisfälle, informativ und unterhaltsam. Die Erläuterungen zum Vorgehen im Betriebsrat um Ziele zu erreichen, waren erstklassig.