NEU! Soziale Angelegenheiten – mitbestimmen, gestalten, durchsetzen
Die erzwingbare Beteiligung des Betriebsrats nach § 87 BetrVG
Ob bei Arbeitszeitfragen, Urlaub, mobiler Arbeit oder beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI): Der Mitbestimmungskatalog des § 87 BetrVG regelt Ihre vielfältigen Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei grundlegenden Rahmenbedingungen innerhalb des Betriebs. Lernen Sie, wie Sie diese umfassenden Rechte proaktiv, strategisch und rechtssicher nutzen. Der Betriebsrat ist hier nicht bloß ein Mitspieler, sondern Gestalter, Wächter und Impulsgeber.
Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten bildet das kraftvolle Zentrum der Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Mit § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hält der Betriebsrat die stärkste Form seiner Rechte in den Händen: die erzwingbare Mitbestimmung. Dieser Paragraph ist eine Handlungsanleitung für Mitgestaltung, Einfluss und Schutz der Belegschaft.
Soziale Angelegenheiten – Mitbestimmung mit einem besonderen Ansatz
- Erzwingbare Mitbestimmung: Was heißt das und wie geht das?
- Agieren statt reagieren: Initiativrechte wirkungsvoll ausüben!
- Tarif- und Gesetzessperre: Wann bestehen ausnahmsweise keine Regelungsmöglichkeiten?
Schwierige Mitbestimmung einfach erklärt – der Katalog des § 87 BetrVG
- Betriebliches Ordnungs- oder Arbeitsverhalten: Wo bestimmt der Betriebsrat mit?
- Urlaub: Regelungen zum Urlaubsplan, zum Antrags- und Auswahlverfahren
- Betriebliche Lohngestaltung: Grundlohn, Prämien und Incentives
- Technische Leistungskontrolle: Wann darf wer wen (auch mit KI) überwachen?
- Prävention statt Nachsorge: Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zum BEM
- Kantine, Betriebskindergarten und Co.: Sozialeinrichtungen des Betriebs
- Mobile Arbeit und Homeoffice: umfassende Mitbestimmung bei der Ausgestaltung
Sonderfall: Arbeitszeitregelungen
- Dauer, Lage und Verteilung – ein Überblick
- Flexible Arbeitszeitmodelle und deren praktische Umsetzung
- Dauerstreitfall Überstunden – Überlastung der Arbeitnehmer vermeiden
- Arbeitszeiterfassung – mit neuen gesetzlichen Vorgaben?
Mitbestimmungsrechte effektiv umsetzen
- Wichtige Unterstützung: externer Berater – vor allem beim Einsatz von KI
- Regelungsabrede oder Betriebsvereinbarung? Was ist sinnvoller?
- Praktische Variante: Betriebsvereinbarungen jetzt elektronisch möglich
- Kündigung und Nachwirkung zwingender betrieblicher Regelungen
- Praktische Tipps und Muster zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
- Unterlassungsanspruch bei mitbestimmungswidriger Umsetzung
- Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Durchsetzung der Mitbestimmung
- Das Einigungsstellenverfahren – Chancen wahren, Forderungen durchsetzen
- Taktische Erwägungen zur Sicherung von Verhandlungspositionen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminar Ende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Der Referent war fachlich sehr gut und bestens vorbereitet. Gut eingehend auf Fragen der Teilnehmer.
Besonders gefallen hat mir die Art und Weise des Referenten das Seminarthema vorzutragen und zu behandeln. Vielen Dank nochmal!!
Weiter so, nur die Praxis lehrt uns und kann uns weiterhelfen. Nur Referenten mit solch einem Hintergrundwissen können uns was beibringen.
