NEU! Betriebe ohne Tarifvertrag
Handlungsmöglichkeiten konsequent ausschöpfen und strategisch nutzen
Dieses Seminar vermittelt praxisnah und fundiert, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte in tariflosen Betrieben nicht nur kennen, sondern auch gezielt nutzen. Sie lernen, wie sich betriebliche Regelungen auch ohne Tarifbindung zielgerichtet entwerfen und wirksam durchsetzen lassen – und wie die größere Gestaltungsfreiheit zu passgenauen, betriebsspezifischen Vereinbarungen führen kann. Abgerundet wird das Seminar durch strategische Handlungsempfehlungen, mit denen Sie Ihre Ziele erfolgreich erreichen.
In einer Arbeitswelt, in der immer mehr Unternehmen auf Tarifbindungen verzichten, stehen Betriebsräte vor besonderen Herausforderungen – und zugleich vor außergewöhnlichen Gestaltungsspielräumen. Ziel dieses Seminars ist es, Betriebsräte strategisch zu befähigen, betriebliche Interessen durchzusetzen, nachhaltige Regelungen zu schaffen und dabei ihre gesetzlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Tarifbindung verstehen und einordnen
- Flächen-/Verbandstarifvertrag oder Haustarifvertrag: Wo ist der Unterschied?
- Einwirkung von Tarifverträgen auf einzelne Arbeitsverhältnisse
- Bedeutung statischer und dynamischer Verweisungsklauseln
- Ende der Tarifbindung durch Austritt oder Wechsel des Verbands
- Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung – wichtig auch beim Fehlen eines Tarifvertrags
Haupttätigkeitsfelder des Betriebsrats im Betrieb ohne Tarifbindung
- Mitbestimmung bei Arbeitszeitfragen – jetzt ohne tarifliche Vorgaben
- Mitbestimmung bei Entgelt und betrieblicher Lohngestaltung – eigene betriebliche Vergütungsgruppen schaffen
- Betriebliche Ordnungsvorschriften – umsetzbar ohne Tarifvorbehalt
- Regelungen über abweichende Betriebsratsstrukturen
- Mobile Arbeit und Homeoffice – freie betrieblich orientierte Gestaltungsmöglichkeiten vereinbaren
Tätigkeitsfelder des Betriebsrats außerhalb des BetrVG
- Besondere Aufgaben im Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG)
- Arbeitnehmerüberlassung: abweichende Regelungen nach § 1 Abs. 1b AÜG
- Weitere praxisnahe Beispiele
Gestaltung und Umsetzung betrieblicher Regelungen
- Zuständigkeit von BR, GBR oder KBR
- Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden: Was ist besser?
- Gesamtzusagen und betriebliche Übung
- Zulässigkeit sog. verschlechternder Betriebsvereinbarungen
- Günstigkeitsvergleich, AGB-Kontrolle und Einzelfallabweichungen: Was ist zu beachten?
- Folgen von Unternehmensumwandlungen für bestehende Kollektivvereinbarungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
