Einigungsstelle und arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
Mitbestimmungsrechte durchsetzen – Rechtsstreitigkeiten gewinnen
Einigungsstelle oder Arbeitsgericht – in diesem Seminar lernen Sie, welches Verfahren unter welchen Bedingungen rechtlich vorgesehen ist. Neben den Voraussetzungen zur Bildung der Einigungsstelle informieren wir Sie über die oft taktisch geprägten Verhandlungen und das Ziel des jeweiligen Verfahrens. Daneben vermitteln wir Ihnen wesentliche – auch prozessuale – Kenntnisse zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sind nicht immer auszuschließen. Damit Sie als Betriebsrat in der Lage sind, in den verschiedenen Verfahrensarten sicher aufzutreten und Ihre Rechte aktiv einzufordern, müssen Sie die rechtlichen Grundlagen für das Wirken der beiden möglichen Institutionen kennen: Einigungsstelle oder Arbeitsgericht.
Situation einschätzen – der Gang vor die Einigungsstelle
- Immer Voraussetzung: Scheitern der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Immer anzustreben: Einrichtung der Einigungsstelle im Konsens
- Zwangsweises Einsetzungsverfahren: hoher Kosten- und Zeitaufwand
- Vorsitzende und Beisitzer – wie werden sie bestellt und woher kommen sie?
- Zuständigkeit: Wann ist die Einigungsstelle anzurufen?
Wichtige Formen und Fälle des Verfahrens vor der Einigungsstelle
- Bei sozialen Angelegenheiten, z. B. Einführung technischer Kontrolleinrichtungen
- Bei wirtschaftlichen Angelegenheiten – Interessenausgleich und Sozialplan
- Allgemeine personelle Angelegenheiten – z. B. Auswahl- und Beurteilungsrichtlinien
- Freiwillig bei Kündigungen und Beschäftigungssicherung
- Einsetzung der Einigungsstelle aufgrund einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Effektives Handeln im Verfahren vor der Einigungsstelle
- Richtige Vorbereitung auf die Einigungsstelle
- Rechtsanwälte/Gewerkschaftsvertreter/Sachverständige – auch vor und in der Einigungsstelle?
- Sonderfall: der externe Sachverständige beim Einsatz Künstlicher Intelligenz
- Taktisch richtige Verhaltensweisen in der mündlichen Beratung
- Das Primärziel: freiwillige Einigung
- Alternative: der streitige Spruch und seine Wirkung
- Kosten der Einigungsstelle
Wichtig für die Praxis: Abläufe verstehen – Simulation eines Einigungsstellenverfahrens
Das Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht
- Typische Streitthemen aus der betrieblichen Praxis
- Einleitung durch die richtige Antragstellung
- Darf der Betriebsrat eigentlich immer einen Anwalt beauftragen?
- Ablauf des Verfahrens – beispielhaft erklärt an klassischen Streitpunkten
- Das Ende: die streitige Entscheidung durch Beschluss
Besonderheiten: Eilverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
Im Rahmen des Seminars wird ein Einigungsstellenverfahrens simuliert.
Gemäß Urteil des BAG vom 20.08.2014 - 7 ABR 64/12 sind Schulungen, die Kenntnisse hinsichtlich des Einigungsstellenverfahrens vermitteln, erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG.

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.