
Symposium Betriebliches Eingliederungsmanagement
Erfolgreiche Wiedereingliederung - Handlungshilfen, Strategien und wertvolle Tipps
In diesem Symposium erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – von rechtlichen Grundlagen und Datenschutzfragen bis hin zu praktischen Handlungsstrategien zur systematischen Implementierung eines BEM und der sensiblen Gesprächsführung im BEM-Fall. Ob Arbeitgeber- oder Arbeitnehmervertretung – hier erfahren Sie, wie sich BEM-Prozesse rechtssicher, mitfühlend und nachhaltig gestalten lassen.
BEM ist eine zentrale Maßnahme zur Unterstützung erkrankter Beschäftigter und trägt gleichzeitig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Unternehmen bei. Fundierte Kenntnisse sind unerlässlich, um Betroffene professionell zu begleiten und ihre Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu sichern.
Tag 1
Vortrag 1: Systematische Implementierung des BEM – wer und wie?
- Aufgaben und Zielsetzungen eines effektiven BEM
- Mitarbeiter erreichen und aktiv einbeziehen
- Führungskräfte überzeugen – Gestaltung eines erfolgreichen Wiedereingliederungsprozesses
- Fortlaufende Evaluation der BEM-Maßnahmen
Referent: Dr. N. Gulmo, Dipl.-Psychologe, Berater und Trainer
Vortrag 2: Beteiligung von Betriebsrat und SBV
- Kontrolle der gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers
- Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
- Begleitung betroffener Beschäftigter – nur mit Zustimmung!
- Besondere Unterstützung schwerbehinderter Menschen durch die SBV
Referent: A. Alexa, Rechtsanwalt, Fachdozent zu Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht
Vortrag 3: Die professionelle Rolle im BEM – reflektiert, klar und belastbar
- Aufgaben und Grenzen beim BEM
- Reflexion persönlicher Haltungen gegenüber Betroffenen
- Umgang mit emotionaler Belastung und schwierigen Fällen
- Selbstfürsorge und Resilienz: gesunde Abgrenzung
- Stärkung der persönlichen Handlungssicherheit
Referent: Dr. N. Gulmo, Dipl.-Psychologe., Berater und Trainer
Vortrag 4: Datenschutz im BEM-Prozess
- Einwilligungserklärung rechtssicher gestalten
- Unbedingt trennen: BEM-Akte und Personalakte
- Dokumentation in der Praxis
- Verschwiegenheitspflichten der Beteiligten
- Informationsaustausch – auch außerhalb des BEM-Teams?
Referent: N.N.
Tag 2
Vortrag 5: Gesprächsführung im BEM-Fall – Grundlagen
- Vorbereitendes Infogespräch und ordnungsgemäße Einladung
- Gesprächsleitfaden und Checklisten
- Zulässige und unzulässige Fragen
- Besonderheiten virtueller BEM-Gespräche
Referent: H.P. Schneider, Rechtsanwalt und Dipl.-Psychologe
Vortrag 6: Barrierefreie Kommunikation im BEM-Prozess
- Kommunikationsbarrieren erkennen und vermeiden
- Einfache Sprache – auch bei sensiblen Themen
- Barrierefreiheit bei Lern-, Hör- und Sehbeeinträchtigung
- Kultursensible Kommunikation
- Schriftliche Kommunikation barrierearm gestalten
Referent: F. Hoffmann-Haurdic, Berater, Coach im Disability Management
Vortrag 7: Psychische Erkrankung und BEM
- Auswirkungen psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz
- Besonderer Umgang mit psychisch Erkrankten im BEM-Gespräch
- Eigene Belastung und Betroffenheit
- Gezielte Maßnahmenplanung und Wiedereingliederung
Referent: H.P. Schneider, Rechtsanwalt und Dipl.-Psychologe
Vortrag 8: BEM-Verfahren wirkungsvoll evaluieren
- Dokumentation und Monitoring
- Auswertung von Prozess- und Wirkungsdaten
- Wirkungsvolle Kommunikation der Ergebnisse
- BEM-Einbindung in bestehende Managementsysteme
Referent: H. Peters, Dipl.-Psychologe, Trainer und Berater

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.




