NEU! Webinar: Der Gesamtbetriebsrat 1
In diesem Webinar erhalten Sie fundiertes Wissen zu den rechtlichen Grundlagen, die Zusammensetzung und den Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats. Sie gewinnen praxisnahe Einblicke in die Organisation und Arbeitsweise des Gremiums und erfahren, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte auf Unternehmensebene wirkungsvoll einsetzen. So stärken Sie Ihre Handlungskompetenz und vertreten die Interessen Ihrer Kollegen souverän und überzeugend.
Errichtung des Gesamtbetriebsrats
- Klare Abgrenzung erforderlich: Betrieb, Unternehmen und Konzern
- Wann muss ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden?
- Sonderfall: gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats
- Wer bildet eigentlich den Gesamtbetriebsrat und wie groß ist er?
- Bestellung und Entsendung der Mitglieder – eine Aufgabe der örtlichen Betriebsräte
- Amtszeit und Erlöschen der Mitgliedschaft
Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats
- BR – GBR – KBR: Wer ist wofür zuständig?
- Kraft Gesetzes – bei Fehlen einzelbetrieblicher Regelungsmöglichkeiten
- Kraft Auftrags – ordnungsgemäßer Beschluss der beauftragenden Betriebsräte erforderlich
- Zuständigkeit des GBR auch für Betriebe ohne Betriebsrat!
- Ist der GBR eigentlich Vorgesetzter des örtlichen BR?
Geschäftsführung des Gesamtbetriebsrats
- Wahl und Abwahl des Vorsitzenden/stellvertretenden Vorsitzenden
- Sitzungen des Gesamtbetriebsrats: Ladung nur mit Tagesordnung
- Beschlussfassung – jetzt auch per Video- oder Telefonkonferenz
- Ausschüsse des GBR, insbesondere der Gesamtbetriebsausschuss
Die Betriebsräteversammlung
- Zusammensetzung und Abgrenzung zum GBR
- Einberufung und Vorbereitung: Wann, wie oft und mit wem?
- Form der Versammlung – bald auch digital zulässig?
- Tätigkeitsbericht des GBR und Lagebericht des Unternehmens

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.