Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung „Arbeitszeit“ ist die Feststellung von Gesundheitsgefährdungen durch die im Betrieb bestehende Dienst- und Schichtplanung, beispielsweise durch überlange Arbeitszeiten, zu kurze Ruhezeiten oder unruhige Schichtwechsel. Sie geht dabei von den Vorgaben und Prinzipien einer menschengerechten Gestaltung der Arbeitszeit aus, wie sie beispielhaft im ArbZG zu finden sind. Im zweiten Schritt werden im Seminar alternative Lösungen entwickelt, um den festgestellten Gefährdungen für die Zukunft zu begegnen.
In diesem firmeninternen Seminar lernen Sie alles über Gefährdungsbeurteilungen „Arbeitszeit“. Wir informieren Sie über die rechtlichen und strategischen Möglichkeiten des Betriebsrats. Lernen Sie, die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung „Arbeitszeit“ zu nutzen, um mit dem Arbeitgeber gezielt Verbesserungen für Ihre Kollegen zu erreichen.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Gefährdungsbeurteilung
2. Gesundes Arbeiten und Arbeitszeit nach dem ArbZG
3. Gesundes Arbeiten und Arbeitszeit aus arbeitswissenschaftlicher Sicht
4. Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit
5. Alternativlösungen für problematische Handlungsfelder
6. Umsetzung der erarbeiteten Alternativlösungen
1. Rechtliche Rahmenbedingungen der Gefährdungsbeurteilung
- § 5 ArbSchG
- Gefährdungen erkennen und bewerten
- erforderliche Maßnahmen ergreifen und umsetzen
- Wirksamkeit der Maßnahmen kontrollieren
2. Gesundes Arbeiten und Arbeitszeit nach dem ArbZG
- §§ 3 – 5 ArbZG, tägl. Arbeitszeit und Ruhezeit, Pausen
- § 6 ArbZG, Nacht- und Schichtarbeit
- §§ 10, 11 ArbZG, Sonn- und Feiertagsruhe
3. Gesundes Arbeiten und Arbeitszeit aus arbeitswissenschaftlicher Sicht
- Arbeitswissenschaftliche Bewertung der gesetzlichen Vorgaben
- Arbeitswissenschaftliche Empfehlungen für die Gestaltung der Arbeit
- Insbesondere bei der Schicht- und Dienstplanung
4. Gefährdungsbeurteilung Arbeitszeit
- Analyse der bestehenden Schicht- und Dienstpläne
- Beurteilungssysteme zur Bestimmung der Handlungsfelder
- Beurteilungskriterien zur Bestimmung der Handlungsfelder
- zB.: „Ampel-Modell“
5. Alternativlösungen für problematische Handlungsfelder
- Bestimmung der Handlungsfelder durch die TN
- Erarbeitung alternativer Lösungen
- Bewertung der alternativen Lösungen – Vor- und Nachteile
6. Umsetzung der erarbeiteten Alternativlösungen
- § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
- Initiativrecht
- Verhandlungslösung
- Einigungsstelle
Kosten:
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