Die konstituierende Sitzung: Start des neuen Betriebsrats

Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats markiert den Beginn der Amtszeit des frisch gewählten Gremiums. Sie muss innerhalb einer Woche nach dem Wahltag einberufen werden. In dieser ersten Sitzung werden wichtige Entscheidungen wie die Wahl des bzw. der Betriebsratsvorsitzenden und des bzw. der Stellvertreter*in getroffen. Ein strukturierter Ablauf ist entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Poko informiert Sie umfassend zur Betriebsratswahl und bietet praxisnahe BR-Seminare zur Betriebsratsarbeit – auch als Inhouse-Schulungen oder Webinar. So bereiten Sie sich gezielt auf Ihre Aufgaben im Betriebsrat vor.

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Betriebsverfassungsrecht – Teil 1

Neu im Betriebsrat? Dann ist dieses Grundlagenseminar genau das Richtige für Sie! Hier lernen Sie alles, was Sie für den Start brauchen: Welche Rechte und Pflichten Sie als Betriebsratsmitglied haben, wie der Betriebsrat organisiert ist und wie die Zusammenarbeit im Gremium funktioniert. Außerdem werfen Sie einen ersten Blick auf wichtige Themen wie soziale und personelle Angelegenheiten – also genau das, was in der Praxis zählt.

Damit Sie Ihre Mitbestimmungsrechte auch wirklich nutzen können, ist ein sicherer Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) das A und O. Dieses Seminar legt dafür das Fundament – und deshalb haben Sie als frisch gewähltes Betriebsratsmitglied auch einen Rechtsanspruch auf diese Schulung.

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Webinar: Betriebsverfassungsrecht – Kompakt 1

In diesem Webinar erhalten Sie eine komprimierte Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie werden mit Ihren wesentlichen Rechten und Pflichten sowie den Grundlagen der Organisation des Betriebsrats vertraut gemacht, auch mit Blick auf eine zunehmende Digitalisierung der BR-Arbeit. Zudem erhalten Sie einen ersten Überblick über Ihre Beteiligungsrechte und besonders wichtige Kenntnisse zur Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten. Mit diesem Wissen können Sie die Belegschaft von Anfang an kompetent und engagiert vertreten und die anstehenden Aufgaben souverän bewältigen.

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Fit für den Betriebsratsvorsitz 1

Sie sind neu gewählt in den Betriebsratsvorsitz? Wir unterstützen Sie bei der Übernahme dieser besonderen Verantwortung, um Ihre Rolle im Vorsitz oder als Stellvertretung mit Klarheit, Organisationstalent und rechtlicher Sicherheit zu gestalten. Sie erhalten einen umfassenden und praxisnahen Überblick über Ihre anstehenden Aufgaben und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir machen Sie so fit, dass Sie diese Herausforderung meistern und den zukünftigen Anforderungen in jeder Hinsicht gewachsen sind. Dabei zeigen wir Ihnen auch, wie Sie moderne digitale Hilfsmittel nutzen können – natürlich immer unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Als Vorsitzender repräsentieren Sie den Betriebsrat nach außen und tragen gleichzeitig auch die Verantwortung für den internen Ablauf. In dieser Doppelfunktion benötigen Sie sehr gute Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, um die tägliche Arbeit im Betriebsrat zu organisieren, mit viel Geschick Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen und nicht zuletzt auch mit gegensätzlichen Ansichten im Gremium konstruktiv umzugehen.

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Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats: Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Die konstituierende Sitzung markiert den offiziellen Beginn der Amtszeit des neu gewählten Betriebsrats.
  • Teilnehmende: alle gewählten Betriebsratsmitglieder; der Vorsitzende des Wahlvorstands nimmt nur zu Beginn teil und verlässt die Sitzung nach Wahl des Wahlleiters.
  • Wichtige Punkte: Wahl des bzw. der Vorsitzenden und Stellvertreter, Festlegung der Arbeitsweise, evtl. Besetzung von Ausschüssen.
  • Ersatzmitglieder: Fehlende Mitglieder werden durch Ersatzmitglieder ersetzt, sofern diese verfügbar sind.
  • Anwesenheitspflicht: Für die Beschlussfähigkeit müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Es besteht keine Anwesenheitspflicht für alle, sondern nur Beschlussfähigkeitserfordernis.
  • Protokoll: Ein Protokoll dokumentiert die Sitzungsergebnisse und Entscheidungen.

Was ist eine konstituierende Sitzung im Betriebsrat?

Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats ist die erste offizielle Sitzung des neu gewählten Gremiums. Sie findet unmittelbar nach der Betriebsratswahl statt und markiert den formellen Beginn der Amtszeit. Sie muss spätestens eine Woche nach dem Wahltag einberufen werden (§ 29 Abs. 1 BetrVG).

In der konstituierenden Sitzung nach der BR-Wahl schafft das Gremium die organisatorische Grundlage für die kommende Amtszeit und stellt sicher, dass es handlungs- und beschlussfähig ist.

Einladung zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats

Eine schriftliche Einladung zu konstituierende Sitzung des Betriebsrats dient als Vorlage für die formgerechte Einberufung der ersten Sitzung nach der Wahl. Die Einladung erfolgt durch den oder die Vorsitzende*n des Wahlvorstands. Sie enthält Termin, Ort, Uhrzeit sowie eine vorläufige Tagesordnung. Ein strukturiertes Muster stellt sicher, dass die Einladung rechtssicher und vollständig erfolgt.

Muster-Einladung zur konstituierenden Sitzung kostenfrei downloaden

 

Fristen berechnen: Wann findet die konstituierende Sitzung statt?

Die Frist zur Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats beträgt maximal eine Woche nach dem Wahltag (§ 29 Abs. 1 BetrVG). Innerhalb dieser Frist muss zur Sitzung eingeladen werden; die Sitzung selbst kann auch später stattfinden. Eine frühzeitige Terminplanung stellt sicher, dass die gesetzliche Frist eingehalten wird.

Teilnehmende und Ablauf der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats

An der konstituierenden Sitzung nehmen alle neu gewählten Betriebsratsmitglieder teil. Der oder die Vorsitzende des BR-Wahlvorstands führt zu Beginn der Sitzung die Leitung, bis der Betriebsrat eine*n Wahlleiter*in aus seiner Mitte wählt. Die Wahl der Wahlleitung erfolgt in geheimer Abstimmung. Nach deren Wahl verlässt der oder die Vorsitzende des Wahlvorstands die Sitzung. Die gewählte Wahlleitung führt anschließend die Wahl des oder der Betriebsratsvorsitzenden sowie der Stellvertretung durch.

Wahl von Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung

Die Wahl des oder der Betriebsratsvorsitzenden sowie der Stellvertretung bildet den zentralen Punkt der konstituierenden Sitzung. Beide Funktionen sind entscheidend für die Leitung, Organisation und Vertretung des Gremiums.

Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder des Betriebsrats ihre Wahl frei und ohne äußeren Druck treffen können. Die Mitglieder können Kandidat*innen vorschlagen, und in vielen Fällen stellen sich mehrere Mitglieder für die Position des Betriebsratsvorsitzes und dessen Stellvertretung zur Wahl. Sollte es bei der Wahl zu keiner klaren Mehrheit kommen, kann eine Stichwahl erforderlich werden.

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Anwesenheitspflicht bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats

Eine Anwesenheitspflicht für alle gewählten Mitglieder des Betriebsrats bei der konstituierenden Sitzung besteht nicht; vielmehr müssen zur Beschlussfähigkeit mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend sein (§ 33 Abs. 2 BetrVG). Fehlt ein Mitglied – z.B. krankheitsbedingt – muss rechtzeitig ein Betriebsrat-Ersatzmitglied eingeladen werden. Auch der Arbeitgeber muss über die Sitzung informiert werden, um die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von ihrer Arbeit freizustellen.

Ersatzmitglieder bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats

Falls ein gewähltes Betriebsratsmitglied nicht an der konstituierenden Sitzung teilnehmen kann, muss ein Ersatzmitglied eingeladen werden (§ 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG). Ersatzmitglieder übernehmen die Rolle der nicht anwesenden Mitglieder und sind in der Sitzung stimmberechtigt. Sollte kein Ersatzmitglied zur Verfügung stehen, kann der Betriebsrat trotzdem beschlussfähig sein, solange mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. So wird die Wahl des bzw. der Vorsitzenden und des oder der Stellvertreter*in trotzdem ermöglicht (§ 33 Abs. 2 BetrVG).

Tagesordnung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats

Die Tagesordnung einer konstituierenden Sitzung des Betriebsrats sollte sorgfältig vorbereitet werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Neben der Wahl des Vorsitzes und seines bzw. seiner Stellvertreter*in gehören weitere wichtige Punkte dazu:

  1. Festlegung der Arbeitsweise: Hierbei werden grundlegende Entscheidungen getroffen: wie häufig die Sitzungen stattfinden sollen, welche Kommunikationswege genutzt werden und wie die interne Zusammenarbeit im Betriebsrat organisiert wird.
  2. Besetzung von Ausschüssen: Je nach Größe des Betriebsrats kann es sinnvoll sein, spezielle Ausschüsse zu bilden, wie etwa einen Finanz- oder Personal-Ausschuss. In der konstituierenden Sitzung wird daher häufig entschieden, welche Mitglieder in diese Ausschüsse berufen werden.
  3. Festlegung von Zuständigkeiten: Es kann sinnvoll sein, die Verantwortlichkeiten für bestimmte Themenbereiche oder Projekte zu definieren, um die Aufgaben klar zu verteilen und eine effiziente Zusammenarbeit sicherzustellen.

Alle diese Punkte sollten in der detaillierten Tagesordnung aufgeführt und den Teilnehmenden vorab zugeschickt werden. Eine gute Vorbereitung sorgt dafür, dass die Sitzung effizient verläuft und alle wesentlichen Entscheidungen getroffen werden können. Die Tagesordnung dient als Leitfaden, um sicherzustellen, dass nichts Wichtiges übersehen wird und jeder Punkt die nötige Aufmerksamkeit erhält.

Checkliste zur Tagesordnung downloaden

Protokoll der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats

Für die ordnungsgemäße Dokumentation der Sitzung muss ein Protokoll geführt werden. Dieses enthält alle wesentlichen Entscheidungen und Ergebnisse der Sitzung, insbesondere die Wahl des Betriebsratsvorsitzes und dessen Stellvertretung. Das Protokoll dient nicht nur als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung, sondern auch als Referenz für zukünftige Sitzungen und Entscheidungen. Das Protokoll ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterschreiben.

Vorlage für das Protokoll downloaden

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Die konstituierende Sitzung des Betriebsrats legt den Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit. Sie ist entscheidend für die Wahl des Betriebsratsvorsitzes sowie dessen Stellvertretung und die Festlegung der Arbeitsweise des Gremiums. Dabei muss darauf geachtet werden, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ordnungsgemäß eingeladen werden und Ersatzmitglieder bei Bedarf nachrücken. Eine Protokollierung und die Beachtung der Anwesenheitspflichten sorgen dafür, dass alles rechtskonform und effizient abläuft.

Poko bietet umfassende Betriebsrats-SeminareBR-Webinare und Inhouse-Seminare, die Sie optimal auf die Aufgaben im Betriebsrat vorbereiten. Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich vertieft mit den rechtlichen und organisatorischen Aspekten der Betriebsratsarbeit auseinanderzusetzen.

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats

Was ist die konstituierende Sitzung des Betriebsrats?

Die konstituierende Sitzung ist die erste offizielle Sitzung des neu gewählten Betriebsrats. Sie dient der internen Organisation und der Wahl des Vorsitzes sowie der Stellvertretung.

Wann findet die konstituierende Sitzung des Betriebsrats statt?

Die konstituierende Sitzung muss spätestens eine Woche nach dem Wahltag einberufen werden (§ 29 Abs. 1 BetrVG). 

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Besteht Anwesenheitspflicht bei der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats?

Nein, es besteht keine Anwesenheitspflicht aller Betriebsratsmitglieder bei der konstituierenden Sitzung. Nach § 33 Abs. 2 BetrVG ist der Betriebsrat beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Verhinderte Mitglieder werden durch Ersatzmitglieder vertreten. Es genügt also, wenn die ordnungsgemäß geladenen Mitglieder (ggf. mit Ersatzmitgliedern) in der für die Beschlussfähigkeit erforderlichen Zahl anwesend sind. Eine Verpflichtung zur Anwesenheit aller Mitglieder besteht nicht.

Ist eine konstituierende Sitzung des Betriebsrats online möglich?

Eine konstituierende Sitzung des Betriebsrats ist grundsätzlich auch online möglich, sofern die Voraussetzungen des § 30 Abs. 2 BetrVG erfüllt sind. Dazu muss in der Geschäftsordnung des Betriebsrats ausdrücklich geregelt sein, unter welchen Bedingungen eine Teilnahme per Video- oder Telefonkonferenz zulässig ist und der Vorrang der Präsenzsitzung gesichert wird. 

Weiterhin darf nicht mindestens ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats innerhalb einer vom Vorsitzenden gesetzten Frist widersprechen. Andernfalls muss die Sitzung als Präsenzsitzung stattfinden. 

Es muss zudem sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können und eine Aufzeichnung ist unzulässig. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung von Wahlen (z. B. Wahl des Vorsitzenden) besondere Anforderungen stellt: Die Rechtsprechung sieht die physische Anwesenheit als erforderlich an, da geheime Abstimmungen im Rahmen einer Video-/Telefonkonferenz technisch nicht immer gewährleistet werden können.