Modernes Personalmanagement erfordert - neben ausgeprägten Führungsqualitäten und sozialer Kompetenz - auch immer mehr arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse. Rechtlich falsche Entscheidungen können schwerwiegende Konsequenzen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen haben und erhebliche Kosten verursachen.
Nur mit fundierten Kenntnissen zum Betriebsverfassungsrecht bei allen Beteiligten ist eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat möglich. Vermeiden Sie Konflikte, indem Sie durch Ihr Wissen auch in schwierigen Situationen Entscheidungen treffen können, die rechtlich Bestand haben und für Ihre Mitarbeiter nachvollziehbar sind.
Wir verhelfen Ihnen auch in schwierigen Situationen zu einem (rechts)sicheren Handeln!
Was bieten unsere Inhouse-Seminare?
- Absoluter Praxisbezug durch Ausrichtung unserer Schulungen an Ihren individuellen Fragestellungen.
- Höchste Lernerfolge und besondere Nachhaltigkeit durch verständliche, lebendige, kurzweilige und abwechslungsreiche Seminargestaltung.
- Begeisterte Kunden dank unseres enormen Pools erstklassiger Referenten, Trainer und Berater – Spezialisten aus der Praxis für die Praxis.
- Grenzenlose Themenvielfalt für Inhouse-Veranstaltungen, maßgeschneidert und zeitlich flexibel.
- Persönliche Beratung und umfassende Unterstützung – von der Anfrage über eine Bedarfsanalyse bis hin zur Realisierung und Nachbereitung Ihrer maßgeschneiderten Inhouse-Schulung.
Allgemeine Seminarbeispiele zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht:
Wir konzipieren das passende Seminar für verschiedene Zielgruppen, z. B.:
Spezielle rechtlichen Fragestellungen - Beispiele für mögliche Inhalte:
- Arbeitszeit und Entgelt flexibel gestalten
Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sichern - Gestaltungsmöglichkeiten ohne Tarifvertrag
Arbeitsbedingungen flexibel gestalten - Tarifbindung vermeiden - Krankheit im Arbeitsverhältnis
Rechte und Pflichten im Krankheitsfall - Betriebliches Eingliederungsman agement
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeits- und sozialrechtliche Folgen