Jugend- und Auszubildendenvertretung 2
Qualifizierte Ausbildung einfordern – Konflikte erkennen und nachhaltig lösen
In diesem Seminar erlangst du das notwendige rechtliche Know-how über das Berufsausbildungsverhältnis, von der Einstellung bis zur Beendigung. Außerdem lernst du anhand von Praxisbeispielen, wie du in Konfliktfällen vermitteln und Auszubildende in ihren unterschiedlichen Anliegen professionell beraten kannst.
Eine qualifizierte Ausbildung ist für den weiteren Lebensweg von großer Bedeutung. Aber schlechte Arbeitsbedingungen, persönliche Probleme oder Streit mit dem Ausbilder sind mögliche Hürden. Die JAV kann die Rahmenbedingungen für eine gute Ausbildung beeinflussen. Dafür muss sie die Rechte und Pflichten der Auszubildenden sowie die gesetzlichen Schutzbestimmungen kennen und wissen, wie sie bei Schwierigkeiten erfolgreich unterstützen kann.
Interessen wirkungsvoll vertreten (1,5 Tage)
Konflikte zwischen Azubis, in der JAV oder mit dem Ausbilder/Vorgesetzten
- Konflikte frühzeitig erkennen, Eskalationsstufen von Konflikten
- Das Kriegsbeil begraben – die JAV als Schlichter
- Ein konstruktives Konfliktgespräch – Voraussetzungen und Phasen
- Umgang mit eigener Verärgerung und Antipathie
Wenn andere nicht mehr weiter wissen – die JAV als Berater
- Balance zwischen persönlicher Nähe und sachlicher Distanz
- Aufbau eines vertrauensvollen und konstruktiven Gesprächsklimas
- Lösungsorientierte Beratung – non-direktive Gesprächsführung
Rechtliche Grundlagen des Berufsausbildungsverhältnisses (2,0 Tage)
Abschluss und Inhalt des Berufsausbildungsvertrags
- Einstellungsgespräch, Fragebogen und Einstellungstests
- Wesentlicher Inhalt des Ausbildungsvertrags
- Beteiligung der JAV und des Betriebsrats
Rechtliche Besonderheiten im Ausbildungsverhältnis
- Pflichten des Auszubildenden
- Besuch der Berufsschule und Führen des Ausbildungsnachweises
- Vergütungspflicht des Ausbilders – Beachtung der Mindestvergütung
- Ausbildungsinhalt: Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen, Fähigkeiten
- Krankheit: Was gilt bezüglich Krankmeldung, Vergütung etc.?
- Besondere Schutzbestimmungen: BBiG, JArbSchG, MuSchG, ArbZG
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses – Beteiligung von JAV und BR
- Kündigung während und nach der Probezeit
- Beendigung durch Aufhebungsvertrag – ist das eigentlich möglich?
- Ausbildungszeugnis – wichtig für die Zukunft!
- Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung?
Die JAV redet mit: Wofür du dich aktiv einsetzen kannst!
- Überwachung von Arbeitszeit und Urlaubsregelungen
- Ausbildung verbessern: Ausbildungspläne/-methoden, Qualifizierung der Ausbilder
- Einführung neuer Technologien (KI und Co.) und Arbeitsformen
- Beteiligung bei Erstellung und Einführung von Beurteilungsbögen
- Datenschutz und Datensicherheit – stark machen auch für die Rechte der Azubis
Teilnehmer dieses Seminars sollten über Vorkenntnisse, wie aus unserem Seminar »Jugend- und Auszubildendenvertretung 1« verfügen.
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Schulungsanspruch
Grundsätzlich hast du ein Recht darauf, an Schulungen teilzunehmen, um dir das Wissen anzueignen, das du für deine Aufgaben in der JAV brauchst. Dein Arbeitgeber muss dich für die Zeit der Schulung freistellen (ohne Minderung deiner Ausbildungsvergütung) und die Seminargebühr sowie Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung übernehmen. Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG geregelt. Erforderlichkeit, zeitliche Lage und Teilnehmer der Schulungen sind auf Antrag der JAV vom Betriebsrat zu beschließen.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminar Ende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Seminarleiterin, Angebot, Seminar überhaupt mit den Dozenten/Referenten, whatever: super, spitze, klasse!
Beide Referenten machten einen super Job, weiter so! Seminar wurde sehr praxisnah dargestellt. Sehr gut und interessant!
Danke für die sehr kompetente und fachliche Referentin. Es war sehr informativ und hat Spaß gemacht.
Poko gestaltet alles sehr toll. Immer wieder gerne.