Der Betriebsrat im Tendenzbetrieb

Mitbestimmen trotz eingeschränkter Rechte


Der Betriebsrat im Tendenzbetrieb

§ 37,6

»Wir sind ein Tendenzbetrieb - daher hat der Betriebsrat in dieser Angelegenheit keine Beteiligungsrechte!« Eine von Arbeitgebern gern und häufig aufgestellte Behauptung. Aber: Welcher Betrieb unterfällt dem Tendenzschutz, wer ist Tendenzträger und wie sehen die eingeschränkten Beteiligungsrechte der Betriebsräte aus? Diese Fragen und die speziellen Probleme der Mitbestimmung in Tendenzbetrieben werden in unserem Seminar systematisch behandelt. Mit dem erworbenen Wissen können Sie die Probleme bei der Umsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte praxisorientiert lösen.

In Tendenzbetrieben und Tendenzunternehmen stehen statt wirtschaftlichen Zwecken vor allen Dingen karitative, pädagogische, kulturelle, politische, oder auch religiöse Ziele im Vordergrund. Hier findet das Betriebsverfassungsgesetz zwar auch grundsätzlich Anwendung, unterliegt aber einigen Besonderheiten und Einschränkungen.

Ist Ihr Betrieb tatsächlich ein Tendenzbetrieb?

  • Was ist ein Tendenzbetrieb oder ein Tendenzunternehmen?
  • Gibt es auch »Mischunternehmen« und wie sind die einzuordnen?
  • Was soll geschützt werden und warum?
  • Wer ist Tendenzträger?
  • Wann liegt eine tendenzbezogene Maßnahme vor?

Arbeitsrechtliche Besonderheiten im Tendenzbetrieb - ein Überblick

  • Erweitertes Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen (Personalfragebogen)
  • Besondere Loyalitätspflichten der Mitarbeiter
  • Tendenzwidrigkeit als Kündigungsgrund?

Eingeschränkte Beteiligungsrechte und Besonderheiten bei der Mitbestimmung

  • Tendenzbezogene allgemeine personelle Maßnahmen
  • Personelle Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Ein-/Umgruppierung und Kündigung)
  • Soziale Angelegenheiten - Arbeitszeitveränderungen
  • Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten - kein Wirtschaftsausschuss möglich
  • Tendenzneutrale Angelegenheiten

Effektive Betriebsratsarbeit im Tendenzbetrieb

  • Informationsrechte auch ohne Wirtschaftsausschuss richtig nutzen
  • Die gerichtliche Klärung von Meinungsverschiedenheiten - auch zur Frage der Tendenzeigenschaft
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Thema Tendenzbetrieb

§ 37,6

Unsere Einführungsseminare vermitteln das für die Betriebsratsarbeit unbedingt erforderliche Wissen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Darüber hinaus vermitteln sie das erforderliche wirtschaftliche und kommunikative Grundwissen, ohne das eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 - 3,0 Tage

Teilnehmer: max. 20

 

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