Betrieb ohne Tarifvertrag

Mitbestimmungsrechte konsequent einfordern und umsetzen


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Betrieb ohne Tarifvertrag

§ 37,6

In diesem Seminar lernen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten genau kennen und erfahren, mit welchen Mitteln Sie gewünschte betriebliche Regelungen trotz fehlender Tarifbindung durchsetzen können. Sie erhalten darüber hinaus wertvolle strategische Tipps, um gesteckte Ziele auch zu erreichen.

Viele Arbeitgeber in Deutschland wollen sich nicht mehr in das, aus ihrer Sicht, starre Korsett eines Tarifvertrags einbinden lassen. Tarifflucht durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband ist eine der Konsequenzen. Fehlt eine Tarifbindung, führt dies zu einer besonderen Verantwortung der Betriebsräte. Sie bietet aber auch die große Chance, Regelungen zu erwirken, die konkret auf die jeweiligen betrieblichen Verhältnisse zugeschnitten sind. Um diese schwierige Aufgabe zu meistern, bedarf es jedoch einer hervorragenden Ausbildung der betroffenen Betriebsräte.

Geltung von Tarifverträgen in Betrieben und Unternehmen

  • Flächen-/Verbandstarifverträge oder Haustarifverträge – wo ist der Unterschied?
  • Die Einwirkung von Tarifverträgen auf die einzelnen Arbeitsverhältnisse
  • Die Bedeutung statischer und dynamischer Verweisungsklauseln
  • Ende der Tarifbindung durch Austritt oder Wechsel des Verbands
  • Verhältnis zwischen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung – wichtig auch beim Wegfall des Tarifvertrags

Haupttätigkeitsfelder des Betriebsrats im Betrieb ohne Tarifbindung

  • Mitbestimmung bei Arbeitszeitfragen – jetzt ohne tarifliche Vorgaben
  • Mitbestimmung bei Entgelt und betrieblicher Lohngestaltung – betriebliche Vergütungsgruppen möglich
  • Betriebliche Ordnungsvorschriften – umsetzbar ohne Tarifvorbehalt
  • Regelungen über abweichende Betriebsratsstrukturen
  • Weitere (freiwillige) Regelungsmöglichkeiten

Tätigkeitsfelder des Betriebsrats außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes

  • Besondere Aufgaben im Entgelttransparenzgesetz (EntgTransG)
  • Abweichende Regelungen nach § 1 Abs. 1b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Weitere Beispielsfälle

Gestaltungsformen der betrieblichen Regelungen

  • Zuständigkeit von BR, GBR oder KBR
  • Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden – was ist besser?
  • Gesamtzusagen und betriebliche Übung
  • Verweisungen auf einzelne tarifliche Regelungen
  • Günstigkeitsvergleiche, (Formular-)Arbeitsverträge, AGB-Kontrolle und Einzelfallabweichungen – was ist zu beachten?

Unternehmensumwandlung und deren Folgen für bestehende Kollektivvereinbarungen


§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 3,0 - 4,0 Tage

Teilnehmer: max. 20

 

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