Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind keine Kavaliersdelikte, sondern Verbotstatbestände nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ein solches Verhalten vergiftet das soziale Miteinanderwirkt und wirkt sich negativ auf die Betriebskultur aus. Darunter leidet nicht nur das Arbeitsergebnis, sondern auch die Gesundheit der Betroffenen. Entsprechend ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Diskriminierung im Betrieb zu verhindern. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt dafür den rechtlichen Rahmen vor. Insbesondere Schulungen dienen gem. § 12 AGG der Erfüllung des arbeitgeberseitigen Auftrages zu Prävention.
Der Betriebsrat hat über § 80 BetrVG auf die Einhaltung der geltenden Rechtsordnung zu achten und über §87(1)1 BetrVG Mitbestimmungsrechte bezüglich des gewünschten Verhaltens der Arbeitnehmenden im Betrieb.
Kosten:
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
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Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.