Europäische Gesetzgebung und Europäisches Parlament

Europa und die Auswirkungen auf die tägliche Arbeit der Arbeitnehmervertreter


Europäische Gesetzgebung und Europäisches Parlament

In diesem Seminar lernen Sie die für Sie wichtigsten Aspekte der europäischen Gesetzgebung in Ihrer täglichen Arbeit als Interessenvertreter umzusetzen. Sie erfahren von unserem ausgewiesenen Experten alles über die neuesten rechtlichen Entwicklungen in Europa und wie diese das nationale Recht tagtäglich beeinflussen, auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Ein Besuch* beim Europäischen Parlament zeigt Ihnen praxisnah die Arbeit der Abgeordneten.

Die Europäische Union hat massive Auswirkungen auf das deutsche (Arbeits-)Recht. Egal ob Entsenderichtlinie, Migrationspolitik, Digitalisierung, Arbeitsschutz oder Arbeitszeit, beinahe jede nationale Vorschrift, die Sie als Betriebsrat anwenden, beruht auf Vorgaben aus Straßburg und Brüssel. Wer die europäische Gesetzgebung und das Europäische Parlament nicht kennt und versteht, der wird zu Lasten der Kollegen viele Veränderungen, auch im deutschen Arbeitsrecht und in der betrieblichen Praxis, kaum nachvollziehen können.

Einführung in das Europarecht

  • Aufbau und Funktionsweise der Europäischen Union
  • Grundrechtscharta
  • Lissabonner Vertrag und weitere Grundlagenverträge
  • Rechtsquellen und deren unmittelbares und mittelbares Wirken
  • Das Gesetzgebungsverfahren und die Beteiligten
  • Gesetzgebungs- und Kontrollfunktionen des Europäischen Parlaments, des EU-Rats und der EU-Kommission
  • Europas Planung zu Arbeit 4.0

Einfluss des Europarechts auf die tägliche Betriebsratsarbeit, z. B.

  • Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung
  • Richtlinien und Grundsätze zum Mindesturlaub in Europa
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz: Richtlinien zu Arbeitsschutz und Produktsicherheit
  • Betriebsübergang, Betriebsschließung (Massenentlassung)
  • Diskriminierungsschutz durch differenzierte themenbezogene EU-Richtlinien
  • Entsendung von Arbeitnehmern
  • Europäische Grundlagen zur Einführung von Kurzarbeit
  • EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Mutterschutzrichtlinie der Europäischen Union
  • Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz des Arbeitgebers
  • EU, Betriebsrat und Europäischer Betriebsrat

Besuch des Europäischen Parlaments in Straßburg*

*  Sofern es die behördlichen Auflagen erlauben, werden wir Ihnen gerne den Besuch des Europäischen Parlaments ermöglichen. Verbindlich zusagen können wir ihn seit COVID-19 leider nicht mehr.


Bitte beachten Sie: Das Europäische Parlament verlangt für den Einlass in das Gebäude im Vorfeld eine namentliche Auflistung aller Besucher mit Geburtsdatum und Privatanschrift. Ihre verbindliche Anmeldung benötigen wir daher ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn. Bitte bringen Sie auch Ihren gültigen Personalausweis zur Vorlage beim Einlass mit.

Schulungsanspruch

Sie haben Anspruch auf Schulung! Dieses Seminar vermittelt i. d. R. erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 179 Abs. 8 S. 1 SGB IX).

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit – oft für eine bestimmte Tageszahl – und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie auf den Seiten Schulungsanspruch für Personalräte.

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.


Kosten

Gremium-Rabatt

1. Teilnehmer 1.599,00 EUR
2. und jeder weitere Teilnehmer 1.499,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 4,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 95 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


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"Der EuGH-Besuch war schön und das Seminar sehr informativ!"
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