Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Vorgabe für alle Unternehmen – jetzt handeln!


Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

§ 37,6
SGB IX
PersR

In diesem Seminar erfahren Sie, wie das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufgebaut ist, welche arbeitgeberseitigen Pflichten zur Meldung und Behandlung von Beschäftigtenhinweisen installiert werden müssen und wie es mit dem Schutz von Hinweisenden vor ungerechtfertigten Repressalien bestellt ist. Erfahren Sie, wie Sie als Betriebsrat die Umsetzung des Gesetzes begleiten können, welche vielfältigen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bestehen, die Sie praxis- und zeitnah ausüben sollten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das ab sofort jedem Betriebsratsmitglied bekannt sein sollte, zielt darauf ab, Beschäftigte zu schützen, die im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße erlangt und gemeldet haben. Beschäftigungsgeber mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten werden zudem verpflichtet, Meldestellen und Meldekanäle einzurichten, um ein sicheres und geordnetes Verfahren zu ermöglichen. Dabei sind in Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten diese Vorgabe bereits seit Juli 2023 umzusetzen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung entsprechender Meldestellen ab dem 17. Dezember 2023.

Hinweisgeberschutzgesetz – weshalb brauchen wir das?

  • Rechtliche Grundlage: die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie
  • Der Hinweisgeber als besonders schutzwürdige Person
  • Aktuelle Fallbeispiele aus dem Arbeitsleben

Betriebliche Konfliktsituation – Ausgangspunkt eines Hinweises

  • Erkennen von Missständen und Verstößen
  • Kollege in der Bredouille – schweigen oder melden?
  • Wichtig für die Entscheidung: Verbot von Repressalien wegen der Meldung
  • Was bedeutet in diesem Zusammenhang »Beweislastumkehr«?
  • Anwendungsfälle – die umfangreichen gesetzlichen Regelungen im betrieblichen Alltag

Inhalt und Schwerpunkte des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Alternativ möglich: interne oder externe Meldung
  • Alternativlos: Pflicht des Arbeitgebers, eine interne Meldestelle einzurichten
  • Was sind eigentlich »Meldekanäle« und wie funktionieren sie?
  • Achtung: kein Schutz bei wissentlich falschen Meldungen!
  • Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder!

Der Betriebsrat als wichtiger Partner bei der Umsetzung des Gesetzes

  • Wichtig: Frühzeitig Informationen nach § 80 Abs. 2 BetrVG einfordern
  • Schulungsbedarf für die in der Meldestelle tätigen Personen prüfen und umsetzen
  • Meldekanäle und Technikeinsatz: ein Fall des § 87 Abs. 1 Nr. BetrVG
  • Sinnvoll: Betriebsvereinbarungen zur Ausgestaltung des Meldeverfahrens
  • Nicht vergessen: Datenschutz für Hinweisgeber und Betroffene

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Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

PersR

Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Der Referent ist gut auf die Bedürfnisse der Teilnehmer eingegangen, danke!"
Teilnehmer dieses Seminars in Düsseldorf

"Das Thema hat Potenzial, weiter so!"
Teilnehmer dieses Seminars in Düsseldorf

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