Gesamt- und Konzern-JAV

Bildung, Zuständigkeit, Zusammenarbeit mit JAV und BR


Gesamt- und Konzern-JAV

§ 37,6
JAV

Die Bedeutung von Entscheidungen auf Konzern- und Unternehmensebene nimmt – angesichts immer komplexerer Unternehmensverflechtungen – ständig zu. Der Gesetzgeber hat daher auch bestimmt, dass auf Unternehmensebene bei Bestehen mehrerer JAV eine Gesamt-JAV zu errichten ist. Außerdem hat er auch die Möglichkeit geschaffen, auf Konzernebene unter bestimmten Voraussetzungen eine Konzern-JAV zu errichten.

In unserem Seminar erfahrt ihr, wann und wie diese Gremien zu bilden sind, welche Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten Gesamt- und Konzern-JAV haben und wie die Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretungen und den (Konzern- und Gesamt-)Betriebsräten (KBR und GBR) gestaltet werden kann. Ihr profitiert im Seminar außerdem davon, mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen.

Gesamt- und Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV und KJAV)

Grundlagen der Zuständigkeitsregelungen

Zuständigkeiten von JAV, GJAV und KJAV

Meinungsverschiedenheit über die Zuständigkeit

Praktische Handlungshilfen

Gesamt- und Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV und KJAV)

  • Voraussetzungen für die Bildung von GJAV und KJAV
  • Mitgliedschaft und Zusammensetzung – Vertretung örtlicher Jugend- und Auszubildendenvertretungen
  • Sitzung, Beschlussfassung, Stimmgewichtung
  • Die Rolle der JAV auf den jeweiligen BR-Ebenen

 

Grundlagen der Zuständigkeitsregelungen

  • Gleichberechtigtes Nebeneinander von JAV, GJAV und KJAV
  • Prinzip des »Entweder – Oder«
  • Delegationsmöglichkeiten »von unten nach oben«
  • Zusammen- und Mitarbeit mit und in BR, GBR und KBR
  • Welches Recht hat welche JAV bei welchem Tatbestand – Teilnahme versus Stimmrecht

 

Zuständigkeiten von JAV, GJAV und KJAV

  • Zuständigkeit kraft Gesetzes
  • Zuständigkeit durch Beauftragung – sinnvoll oder Flucht vor Verantwortung?
  • Zuständigkeiten von GJAV und KJAV für JAV-lose Betriebe
  • Beispiele für die Zuständigkeitsabgrenzung – insbesondere bei unternehmens- oder konzernweiten Ausbildungsstandards

 

Meinungsverschiedenheit über die Zuständigkeit

  • Folgen falscher Zuständigkeitsentscheidungen
  • Folgen bei Kompetenzüberschreitung von GJAV und KJAV zu Lasten der JAV
  • Feststellung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Taktische Erwägungen bei Zuständigkeitsstreit zwischen den Gremien

 

Praktische Handlungshilfen

  • Wer informiert wen?
  • Effektive Berücksichtigung der Interessen verschiedener Betriebe
  • Entscheidungsfindung in GJAV und KJAV
  • GJAV und KJAV als Gremien des Informationsaustausches
  • Anliegen in den GBR und KBR einbringen


Kosten:

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

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