Der Sprecherausschuss ist die betriebliche Interessenvertretung der leitenden Angestellten. Seine Rechte und Pflichten und die seiner Mitglieder sind im Sprecherausschussgesetz geregelt. Der Gesetzgeber trägt mit diesem Gesetz der Tatsache Rechnung, dass auch für leitende Angestellte - trotz ihrer funktionalen Nähe zum Arbeitgeber - eine betriebliche Interessenvertretung notwendig ist.
Das Seminar gibt einen vollständigen Überblick über die Rechtsstellung des Sprecherausschusses und seiner Mittglieder. Die Teilnehmer sollen auf dieser Grundlage in die Lage versetzt werden, ihre Tätigkeit als Sprecherausschussmitglieder in Kenntnis der rechtlichen und „taktischen“ Rahmenbedingungen ausüben zu können, um Gestaltungsspielräume und -möglichkeiten umfassend zu nutzen.
Rechtsstellung der Mitglieder des Sprecherausschusses
Geschäftsführung des Sprecherausschusses
Mitbestimmungsrechte des Sprecherausschusses
Sonstige Rechte des Sprecherausschusses
Verhältnis zum Betriebsrat
Gesamtsprecherausschuss und Unternehmenssprecherausschuss
In diesem Seminar wird den Mitgliedern des Sprecherausschusses das zur Interessenvertretung der leitenden Angestellten im Unternehmen erforderliche Wissen vermittelt. Sie erhalten praktische Hinweise zur Gestaltung der Vertretung in Zusammenarbeit mit Aufsichtsrat und Betriebsrat.
Mitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten, § 14 Abs. 2 SprAuG: Für diese Teilnehmer hat nach herrschender Meinung der Arbeitgeber die Kosten der Seminarteilnahme zu tragen.
Kosten:
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.