Sprecherausschuss der leitenden Angestellten


Sprecherausschuss der leitenden Angestellten

P&F

Der Sprecherausschuss ist die betriebliche Interessenvertretung der leitenden Angestellten. Seine Rechte und Pflichten und die seiner Mitglieder sind im Sprecherausschussgesetz geregelt. Der Gesetzgeber trägt mit diesem Gesetz der Tatsache Rechnung, dass auch für leitende Angestellte - trotz ihrer funktionalen Nähe zum Arbeitgeber - eine betriebliche Interessenvertretung notwendig ist.

Das Seminar gibt einen vollständigen Überblick über die Rechtsstellung des Sprecherausschusses und seiner Mittglieder. Die Teilnehmer sollen auf dieser Grundlage in die Lage versetzt werden, ihre Tätigkeit als Sprecherausschussmitglieder in Kenntnis der rechtlichen und „taktischen“ Rahmenbedingungen ausüben zu können, um Gestaltungsspielräume und -möglichkeiten umfassend zu nutzen.

Rechtsstellung der Mitglieder des Sprecherausschusses

Geschäftsführung des Sprecherausschusses

Mitbestimmungsrechte des Sprecherausschusses

Sonstige Rechte des Sprecherausschusses

Verhältnis zum Betriebsrat

Gesamtsprecherausschuss und Unternehmenssprecherausschuss

Ziele

Zielgruppe

 

Rechtsstellung der Mitglieder des Sprecherausschusses

  • Freistellungsanspruch zur Aufgabenwahrnehmung
  • Behinderungs- und Benachteiligungsverbot
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Anspruch auf Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

Geschäftsführung des Sprecherausschusses

  • Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters
  • Einberufung und Durchführung der Sitzungen
  • Abstimmungen und Beschlüsse
  • Sitzungsniederschrift und Geschäftsordnung

Mitbestimmungsrechte des Sprecherausschusses

  • Wer ist leitender Angestellter (in Abgrenzung zu AT-Angestellten und „einfachen“ Vorgesetzten)
  • Aufgaben des Sprecherausschusses
  • Unterstützung einzelner leitender Angestellter
  • Überwachung über Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit
  • Mitwirkungsrechte im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Beurteilungsgrundsätze
  • Mitwirkungsrechte bei personellen Maßnahmen
  • Mitwirkungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Abschluss von Richtlinien und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber

Sonstige Rechte des Sprecherausschusses

  • Kostentragung durch den Arbeitgeber
  • Sachmittel und Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Durchführung von Rechtsstreitigkeiten

Verhältnis zum Betriebsrat

Gesamtsprecherausschuss und Unternehmenssprecherausschuss

Ziele

In diesem Seminar wird den Mitgliedern des Sprecherausschusses das zur Interessenvertretung der leitenden Angestellten im Unternehmen erforderliche Wissen vermittelt. Sie erhalten praktische Hinweise zur Gestaltung der Vertretung in Zusammenarbeit mit Aufsichtsrat und Betriebsrat.

Zielgruppe

Mitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten, § 14 Abs. 2 SprAuG: Für diese Teilnehmer hat nach herrschender Meinung der Arbeitgeber die Kosten der Seminarteilnahme zu tragen.



Kosten:

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

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